Kann ich als Sekretärin im ÖD eine höhere Gehaltsstufe erreichen?
Seit Anfang des Jahres arbeite ich (44) als Sekretärin in einer Behörde. Meine Arbeit macht mir viel Freude, aber ich spüre, dass da noch viel Luft nach oben ist. Ich möchte mich gerne weiterbilden (z. B. in Fernlehrgängen an der ILS) und eine höhere Gehaltsstufe erreichen (bisher E5).
Ist das im öffentlichen Dienst überhaupt möglich? Und habe ich die Möglichkeit, eines Tages Beamtin zu werden?
5 Antworten
Beamtin wirst du wohl nicht mehr werden. Ob du dich in eine bessere Gehaltsgruppe verbessern kannst, hängt davon ab, welche Aufstiegschancen du hast (zB Abteilungsleiter) oder ob es zB andere Abteilungen gibt, auf die du dich bewerben kannst und wo man höhere Entgeltgruppen bekommt. Auf deiner jetzigen Stelle bleibt die Gruppe, auch wenn du dich weiter qualifiziert. Da gibt es dann nur den stufenweisen Anstieg, wenn du immer eine bestimmte Dauer auf der Stelle erreicht hast.
Gibt es denn Stellen über dir in deiner Abteilung? Erfahrungsgemäß tut sich im ÖD da oftmals was so das man sich da nach oben arbeiten kann.
Unsere Abteilung soll in den nächsten Monaten aufgestockt werden. Aber ich benötige für eine Weiterbildung in dem Bereich gut 1,5 Jahre. Was ist, wenn nach meinem Abschluss keine Stellen mehr bei uns frei sind?
Dann ist das so. Man wird dir da wohl nichts freihalten. Probieren und im Zweifelsfall woanders bewerben, wenn man im Job nicht weiterkommt. Die Weiterbildung kann ja per se nicht schaden, die würde ich auf jeden Fall mitnehmen.
Aus dem was du hier aufzählst kann ich keine Verbindung zu einer Beamtenstelle finden. Noch nicht mal zu einer Behörde.
Nach welchem Tarifvertrag wirst du denn bezahlt?
Und bei welcher Behörde bist du beschäftigt?
Ich möchte mich gerne weiterbilden (z. B. in Fernlehrgängen an der ILS) und eine höhere Gehaltsstufe erreichen (bisher E5).
Diese Fernlehrgänge bringen dir überhaupt nichts, denn diese werden bei deiner Behörde nicht anerkannt.
Außerdem, die Gehaltsstufe E 5 kenne ich nicht aus den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes. Bist du dir sicher, dass du bei einer Behörde beschäftigt bist.
Außerdem, als Sekretärin, hast du nicht die Möglichkeit Beamtin zu werden.
Außerdem, die Gehaltsstufe E 5 kenne ich nicht aus den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes. Bist du dir sicher, dass du bei einer Behörde beschäftigt bist.
Die Stellen sind meistens für neue Mitarbeiter mit kaum oder ohne Berufserfahrung und für frisch neu ausgebildeten Nachwuchskräften
Ich habe schon viel Berufserfahrung und habe deshalb mit der 3. Stufe in E5 angefangen.
Diese Fernlehrgänge bringen dir überhaupt nichts, denn diese werden bei deiner Behörde nicht anerkannt.
Und dies weißt du woher? Stimmt pauschal mit Sicherheit nicht, kommt auf den Lehrgang an.
Du kennst nicht die E5, welche es sowohl im TVÖD als auch im TV-L gibt und willst beurteilen können, ob hier vielleicht die Behörde doch Bedarf hat?
TVöD VKA Anlage A Teil I.3
https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/tarifvertraege/2017_TVoeD_Entgeltordnung_VKA.pdf
Entgeltgruppe 5
1. Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem aner- kannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und entsprechender Tätigkeit.
2. Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert.
Und dies weißt du woher?
Als Personalentscheider in der Kommunalverwaltung weiß man dies!
Außerdem, fehlt mir der Hinweis, bei was für einer Behörde sie tätig ist. Scheint wohl ein Geheimnis zu sein.
Du kennst nicht die E5, welche es sowohl im TVÖD als auch im TV-L gibt und willst beurteilen können, ob hier vielleicht die Behörde doch Bedarf hat?
Manchmal steckt der Teufel im Detail:
Lt. TVÖD bzw. TV-L gibt es die Tarifgruppe EG 5
https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/einkommenstabellen/180829_entgelttabelle_vka_at.pdf
Aber eine Gruppe E5 ist mir nicht bekannt.
Du solltest dich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, denn der Sturz nach unten geht recht schnell!
So tief kann ich nicht stürzen, danke.
Der vollständige Ausdruck ist Entgeltgruppe korrekt. Sowohl EG als auch E werden hier als Abkürzungen verwendet, selbst auf den Gehaltszetteln von nicht wenig Landesbedienstete steht Entgeltgruppe „E123 , zB auch auf meinem:-), und auch in den Tarifverhandlungen wird über die E ... verhandelt.
Vielleicht könntest du dich mit unterschiedlichem Sprachgebrauch anfreunden. Auch meine Personalabteilung schreibt in Vorlagen von einer Eingruppierung in die E...
Außerdem, die Gehaltsstufe E 5 kenne ich nicht aus den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes. Bist du dir sicher, dass du bei einer Behörde beschäftigt bist.
So wie Du hier schreibst bezweifle ich, dass Du im öff. Dienst angestellt bist.
Wenn man angeblich schon über ein halbes Jahr im ÖD beschäftigt ist, kennt man das Prozedere bezüglich Eingruppierung, Beamtenlaufbahn etc. Deine Eingruppierung in die Vergütungsgruppe E5 ist mager. Wenn Du Dir einbildet, zu Höherem berufen zu sein, müsstest Du Dich in Deiner Dienststelle auf eine höherwertigere Stelle bewerben, die aber erst mal vorhanden und ausgeschrieben sein muss. Man erreicht eine höhere Gehaltsstufe nicht durch Weiterbildungen.
Viele Deiner Kollegen/innen sind wahrscheinlich auch darauf erpicht, eine höhere Stelle zu bekommen. Du bist dort ziemlich neu und da wirst Du wohl noch was warten müssen.
Den Gedanken, mit 44 Jahren Beamtin zu werden, kannst Du gleich ad acta legen. Beamtin wird man nicht so einfach. Dafür muss man eine Beamtenlaufbahn einschlagen.
Den arroganten Unterton kannst du dir sparen. Ich habe in jungen Jahren einige Fehler gemacht und mich nicht ausreichend um mein berufliches Weiterkommen gekümmert. Habe leider meine Prioritäten falsch gesetzt, was ich sehr bereue.
Seit 3-4 Jahren habe ich mein Leben bestens im Griff und spüre, dass noch mehr möglich ist. Mit 44 fühle ich mich noch lange nicht zu alt, um etwas zu erreichen.
Mit 44 noch Beamtin: sehr aussichtslos.
Weiterbildung zum eigenen Vergnügen, geht immer. Inwieweit es dir in deiner Behörde etwas bringt: kann sein, muss nicht sein.
Weiterbildung in Verbindung mit der Arbeit oder auf Kosten des AG: musst du mit dem AG klären, kommt ja drauf an, was du dir vorstellst. Schulungsangebote gibt es fast immer.
Sofern du bei einer Behörde mit Stellenbewertung bist, kommst du nur weiter, wenn du dich auf interne Stellenausschreibungen bewirbst.
Ansonsten kommt es auf die damalige Stellenausschreibung und die dir übertragenen Tätigkeiten an. Hier kannst du vielleicht beim Personalrat vorsprechen, aber bitte frühestens nach der Probezeit.
Meine Probezeit habe ich schon hinter mich gebracht. D. h. es würde nur möglich sein, wenn ich mich auf eine ausgeschriebene Stelle in meiner Abteilung bewerbe. Hm, ich werde mal mit jemandem aus dem Personalrat sprechen.
habe gerade deine Tätigkeit gelesen.Damit fällst du vermutlich unter den allgemeinen Teil der Entgeltordnung, sprich deine Tätigkeiten gewinnen an Wert mit umfassenden und vielseitigen Fachkenntnisse sowie selbstständige Leistung. Bedeutet du benötigst noch einen Teil von Aufgaben einer Sachbearbeiterin.
Eine Weiterbildung zur kaufmännischen Sachbearbeiterin habe ich abgeschlossen, ist aber schon fast 20 Jahre her.
Eigentlich wollte ich lieber in die freie Wirtschaft, weil man dort besser verdient und eher aufsteigen kann. Aber ich hatte keine Wahl. Habe sehr lange nach einer neuen Stelle gesucht, wurde sehr selten zu Gesprächen eingeladen und habe nur dieses eine Stellenangebot bekommen. Der Job ist wirklich klasse, aber ich möchte gerne mehr in meinem Berufsleben erreichen.
Mit einer kaufmännischen Ausbildung: ich schätze maximal E8 mit viel Glück E9 a,
für alles darüber müsstest du noch einen Bachelor machen. Welche Studiengänge hier in Betracht kommen?
E8 wäre gar nicht schlecht. Ich hatte im Vorfeld gehofft, dass ich für meine aktuelle Stelle in E6 oder E7 eingestuft werde. E5 finde ich echt wenig, aber ich hatte keine weiteren Jobangebote.
Falls ich noch einen Bachelor im Fernstudium mache, dann etwas im Bereich Journalismus usw. Fächer wie BWL, VWL, Informatik, etc. sind kein Thema für mich.
kläre mal das Thema Stellenbewertung ja oder nein. Im öffentlichen Dienst braucht‘s Geduld ;-)
Die E7 ist im Verwaltungsteil nicht besetzt, eher technische/handwerkliche Stellen
Du musst nicht unbedingt studieren. Es reicht aus, den AG zu überreden, dass du die Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt machst. Da wirst du mindestens zu 9b eingruppiert.
muss mich berichtigen: im TVöD VKA (Gemeinde), ist auch die E7 besetzt, vom TV-L kenne ich dies nicht.
Der Verwaltungsfachwirt, eine Möglichkeit sofern dir deine Ausbildung zusammen mit der gesammelten Berufserfahrung hierfür als Zulassung anerkannt wird. Aber auch eher nur bei den Kommunen von Vorteil.
Muss ich denn für die Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt keine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten abgeschlossen haben?
Der AL I bzw. BL 1 würde dafür auch schon reichen.
Ich denke es wäre auch möglich, dass du mit deiner Ausbildung + Berufserfahrung im ÖD, die Zulassung zum Verwaltungsfachwirt anerkannt werden kann.
So viel Berufserfahrung habe ich im ÖD noch nicht, das ist meine erste Stelle. Und ich habe eine rein schulische Ausbildung zur Europasekretärin gemacht, keine klassische Ausbildung in einem Betrieb.
Ich arbeite als Sekretärin im Bereich Public Relations, Marketing, Presse. Nebenberuflich habe ich 15 Jahre Erfahrung als freie Autorin und kann diese Erfahrung auch in meinem Hauptjob einbringen. Ich würde gerne innerhalb der Abteilung aufsteigen, weiß aber nicht, ob ich nach einer Weiterbildung die Chance dazu bekomme.