Kann ich als Fahrer die Blitzer- Post bekommen?

4 Antworten

Nein, der Fahrzeughalter wird aufgefordert den Fahrer zu benennen. Es gibt festgeschriebene Prozedere, und das ist so eines. Sonst könnte ja jemand die Schuld auf sich nehmen, um den eigentlichen Fahrer zu schützen.
Das es Situationen gibt, wo niemand wissen soll, wo man sich aufgehalten hat, darüber sollte man im Vorfeld nachdenken, und dann auch aufpassen wie man fährt.

Wird wohl nichts nützen, den Bußgeldbescheid bekommt immer der Halter des Fahrzeugs.

Leider gibt es in DE keine Halterhaftung. Die Post geht an den Halter, weil der nun mal als solcher der erste Ansprechpartner ist. Wenn er sagt er ist nicht gefahren und nicht weiß, wer der Fahrer ist kommt er (evtl. mit Auflagen) davon. In anderen Ländern zahlt er in diesem Fall die Strafe. Ob Du dich stellen kannst entzieht sich meiner Kenntnis. Aber der Halter wird es sicher weiterleiten lassen oder selbst zahlen - je nach dem, wie er zu dir steht.

Nein. Der Fahrzeughalter muss das tun.