Kann er uns Melden?

3 Antworten

er ist nicht der erzeuger des kindes, sondern der vater. somit hat er anrecht auf umgang mit dem kind und gemeinsames sorgerecht.

warum also sollte er nicht bei der einschulung seines eigenen kindes dabei sein, wenn er das möchte. das ist ja wohl selbstverständlich. was du als außenstehender dritter möchtest ist völlig uninteressant. weder bist du der vater noch wirst du es jemals sein.


Benny756753 
Beitragsersteller
 18.08.2023, 14:01

Er ist der erzeuger! Und nicht Vater! Vater dürfen sich nur die nennen die sich um ihre Kinder kümmern, Liebe für ihre Kinder übrig haben, Verantwortung tragen, ihre Kinder nicht das Schlüsselbein brechen aufgrund von Aggressivität. Zudem solltest du den Text mal lesen, dann würdest du wissen, dass er das Sorgerecht nicht hat! Das alleinige sorgerecht hat die Mutter.

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Liverpool1  18.08.2023, 14:22
@Benny756753

egal wie du es nennst. er ist der vater und er bleibt der vater. das sorgerecht mag er momentan noch nicht haben. wenn er es will holt er es sich einfach gerichtlich und bekommt es problemlos

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Melden geht immer.

Auch wenn die Verlobte das alleinige Sorgerecht hat - daraus ist ja nicht gesagt dass er nicht nach wie vor sein Umgangsrecht hat.

Ich weiß ja immer nicht was vorgefallen ist, aber wieso nicht die Tochter entscheiden lassen? Wenn sie es sich wünscht, dass ihr - Erzeuger - dabei ist, fände ich es fatal den Wunsch zu verwehren. Das wird sie euch früher oder später vorhalten und ihr seid die Bösen.

Möchte sie es nicht oder kann nichts mit ihm anfangen - dann auch so mitteilen, dass es der Wunsch der Tochter war


Benny756753 
Beitragsersteller
 17.08.2023, 16:25

Häusliche Gewalt gegen die Mutter, Schlüsselbein des Kindes gebrochen uvm...

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Natürlich kann er so etwas melden, und prinzipiell habt Ihr auch die Pflicht den Umgang zum Vater zu fördern.

Er hat auch ein Recht darauf zu Wissen in welche Schule sie kommt, kann dann auch ganz ohne Eure Zustimmung da sein.

Ihn nach der Einschulung zu Euch nach Hause einladen müsst Ihr natürlich nicht.

Die Frage ist was will er mit der Meldung erreichen. Sie würde ihm vielleicht helfen eine gerichtliche Umgangsregelung zu erreichen, wenn er daran aber gar kein Interesse hat bringt das ja nichts.

Groß Sorgen machen müsst Ihr Euch auf jeden Fall nicht wenn er es meldet.