Kann einem Beifahrer auch der Führerschein entzogen werden bei einer Polizeikontrolle?
Kenne mich da nicht so aus.
Was gibt es denn für Gründe das der Beifahrer auch seinen Führerschein verliert.
Er lässt sich nicht Kontrollieren?
Nicht angeschnallt?
Klärt mich auf. :)
4 Antworten
Nur unter ganz besonderen Umständen:
- Besitz von Drogen
- aktives eingreifen in den Straßenverkehr (bspw. Griff an das Lenkrad)
- Führerschein war ohnehin schon ungültig (bspw. Führerscheinentzug)
- bei nachweisbaren Alkoholismus
Es gibt auch Fälle, gerade bei nachweisbaren Alkoholismus, bei denen sogar Fahrradfahrern oder auch Fußgängern der Führerschein abgenommen wurde. Das kann also jeden treffen, und ist eine reine Präventionsmaßnahme.
In der Regel hat man aber nichts zu befürchten wenn man sich von seinem Kumpel durchzecht von der Disco abholen lässt und sturzbesoffenen als Beifahrer mitfährt.
Sogar als Passagier in einem Taxi kann man seinen Führerschein verlieren.
Hi ja, wenn der Beifahrer Drogen besitzt. Bei harten Drogen ist der Lappen sofort weg, bei Marihuana müsste man regelmäßigen Konsum nachweisen.
Außerdem noch wenn man als Beifahrer der Halter ist und den Fahrer ohne Fahrerlaubnis fahren lässt.
Klar, wenn beide betrunken sind ist der Lappen auch beim Beifahrer weg.
Die Quelle dazu bitte, wenn dann möchte ich den KOMPLETTEN Fall nachvollziehen können.
Da gibt es mehrere Quellen gebe es einfach in deine Suchmaschine und du wirst fündig.
https://www.rueden.de/bussgeldkatalog/alkohol-am-steuer/beifahrer-betrunken/
Grundlos darf deM Beifahrer NICHT der FS abgenommen werden.
- greift er aktiv in den Straßenverkehr ein
- hat er unerlaubte Mengen Drogen dabei
- liegt ein Haftbefehl vor
Dann selbstverständlich ja. Das aber ist dann eine Ausnahmesituation.
NUR als Beifahrer passiert einem nichts.
Mit welcher Begründung darf der Beifahrer nicht betrunken sein? Inwieweit haftet man vom Beifahrersitz aus?
Party - alle feiern, der Fahrer aber bleibt nüchtern. Dann dürfen bei einer Polizeikontrolle die Beifahrer bestraft werden?
Unsinn. Der Beifahrer darf betrunken sein. Mit welcher Begründung macht der sich strafbar?