Kann eine Sozialhilfe auch Einen Kühlschrank oder Waschmaschine finanzieren wenn Betroffene mittellos sind und somit in Not?

3 Antworten

Wenn man schon einmal eine Erstausstattung für die erste eigene Wohnung erhalten hat, muss man sich Ersatzanschaffungen im Regelfall aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen selber ansparen.

Man könnte dann nur auf Antrag ein zinsloses Darlehen für notwendige Anschaffungen erhalten, da gibt es meiner Kenntnis nach keine max. Grenze wie oft man ein Darlehen beantragen und bewilligt bekommen kann.

Natürlich gibt es da auch Ausnahmen, wie z.B.nach einem Wohnungsbrand ohne Versicherungsschutz, oder wenn man sich vom Partner trennt und in eine andere Wohnung ziehen muss und dann nicht mehr über den kompletten Hausrat verfügt.

Ratenkauf beim Versandhaus machen


CanKannimmer 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 14:49

Und was ist wenn das nicht geht weil eine negative Bonität vorliegt?? Es kann ja immer noch irgendwas sein weswegen sowas nicht funktioniert, weswegen Menschen wirklich in Not geraten, meine Frage wurde beabsichtigt bezüglich für Menschen in Not.

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Dingeldei  09.08.2024, 14:51
@CanKannimmer

Dann muss man was Anderes versuchen ! Ich kenne jemand der holt sich sowas vom Sperrmüll rein Oder im Sozialkaufhaus günstig oder bei ebay Kleinanzeigen zu verschenken

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Wenn man vom Amt lebt, bekommt man höchstens ein Darlehen, von welchem die Geräte gekauft werden können.


CanKannimmer 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 14:44

ja aber ich meine von der Sozialhilfe generell, es kann ja immer noch sein das Bürgergeld Bezieher vielleicht schon mal einen Darlehen in Vergangenheit von ihrem Jobcenter bekamen und daher nicht noch einmal einen Darlehen kriegen würden.

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AngiedieSchlaue  09.08.2024, 14:47
@CanKannimmer

Normalerweise muss man sich Geld zurücklegen, damit ein kaputtes Gerät ersetzt werden kann.

Hat man das Geld nicht, kann vom Sozialamt oder dem Jobcenter ein Darlehen für die Neuanschaffung des Gerätes gewährt werden. Das Darlehen muss zurück gezahlt werden bzw wird mit den zukünftigen Leistungen verrechnet.

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