Kann eine Partei aus einer Koalition austreten?

10 Antworten

Die Partei kann natürlich jederzeit alle ihre Rechte und Pflichten bedingungslos abgeben. Dann gibt es keine Neuwahlen, die andere Partei oder Parteien übernehmen so die Anteile der Partei die sich zurückziehen will. Der Koalitionsvertrag verhindert, dass eine Partei ihre Stimmanteile mitnehmen kann wenn sie geht. Nur wenn alle beteiligten EInvertsanden sind kann der Vertrag zurückgenommen werden und die Partei behält ihre Stimmanteile.

Neuwahlen müssen nur her, wenn eine Partei eine andere ausschließen will und gute Gründe hat die Wähler entscheiden zu lassen ob die die andere Partei noch weiterhin haben wollen. Das Zauberwort heißt hier "Mißtrauen", es gibt also Beweise, dass die Bezichtigte Partei das vertrauen der Wähler nicht verdient, die Wähler also betrogen hat.


koten  14.12.2014, 18:52

Deine Antwort verstehe ich nicht. Was sollen das für Stimmenanteile sein, die die eine Partei mal mitnehmen kann und mal nicht? Anteile wovon?

Und was hat der Koalitionsvertrag damit zu tun? Dieser Vertrag ist doch sowieso nur eine unverbindliche Liste von Dingen, die man vielleicht machen wird.

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PatrickLassan  15.12.2014, 08:58
@koten
Neuwahlen gibt es übrigens auf jeden Fall wenn die Regierung Handlungsunfähig wird.

Vielleicht wirfst du mal einen Blick in Artikel 68 GG, dort steht, wann und unter welchen Voraussetzungen der Bundestag aufgelöst werden kann, sodass es zu Neuwahlen kommt.

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_68.html

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Commodore64  14.12.2014, 17:31

Neuwahlen gibt es übrigens auf jeden Fall wenn die Regierung Handlungsunfähig wird. Das passiert wenn keine Beschlüsse mehr getroffen werden können weil jedesmal fast die Hälfte dagegen stimmt egal worum es geht. Dann muß die Regierung baldmöglichst aufgelöst werden, also sofortige Neuwahlen veranlast werden. Das ist schon mal passiert.

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koten  14.12.2014, 18:53
@Commodore64

In welchem Gesetz soll das stehen? Ich habe noch nie davon gehört.

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Jederzeit.

Deine zweite Frage ist eine rein theoretische.
Die ausgehandelte Regierungskoalition bliebe dadurch - zunächst einmal! - unberührt.
Alles Weitere wäre Spekulation.


earnest  15.12.2014, 11:19

Klarstellung.
Gemeint: Die Minister in der Regierung bleiben zunächst einmal Minister. Bis eine neue Regierung - auf welche Weise auch immer - die alte Regierung ablöst.

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Klar kann eine Partei eine Koalition wieder verlassen und wenn sich dann keine Regierung bilden kann, dann muss es Neuwahlen geben.


tamusi447 
Beitragsersteller
 14.12.2014, 17:20

Danke!

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Rein theoretisch wäre auch eine Minderheitsregierung möglich, auch wenn es dies in D. bis jetzt noch nicht auf Bundes,- wohl aber auf Landesebene für einige Monate gab.

Nicht wenn der Koalitionsvertrag abgeschlossen ist. Bzw da steht dann drin welche Auflagen bzw Bedingungen erfüllt werden müssen dass eine Partei einfach so austreten kann.


earnest  14.12.2014, 17:28

Selbstverständlich kann auch ein solcher Vertrag gebrochen werden - ist auch schon so passiert.

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