Kann ein verbeamteter Lehrer gekündigt werden?

8 Antworten

Nein, Beamte können nicht gekündigt werde.

Dagegen ist es möglich sie aus verschiedenen Gründen (z. B. disziplinarischer Art) aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen.


Also zu deiner Frage: NEIN! Ein verbeamteter Lehrer kann nicht gekündigt werden (das ginge nur im Angestelltenverhältnis), sondern höchtens aus seinem Beamtenverhältnis entlassen (jep, ist ein unterschied) Das zumindest gegen seinen Willen.

(Jetzt aber genug Klugschei*erei, ich weiß ja genau, was du sagen willst)

Sowas kommt aber nur bei schwerwiegenden Vergehen vor (z.B. dem sexuellen Missbrauch von Schülern) oder aber, wenn der betreffende Lehrer aus Gesundheitlichen Gründen dienstunfähig ist (also für einen längeren Zeitraum. Wie der genau ist, musst du nachschauen) und es genügend Ersatz gibt (dann wäre der Lehrer aber verpflichtet wieder zurückzukehren, wenn der Dienstherr ihn wieder in den Schuldienst ruft und sein Zustand es zu einem späteren Zeitpunkt nochmal zulassen sollte). Meistens werden die Lehrer außerdem (z.B. bei einem Verhältnis zu einem Schüler) einfach nur an eine andere Schule versetzt. Bis zu einer Entlassung muss also einiges passieren.

LG

Bevi

Theoretisch geht es praktisch aber schwer. Da muss das Vergehen schon extrem bösartig sein und von öffentlichem Interesse sein wie beispielsweise er hat paar Schülerinnen vergewaltigt oder so.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – eBook -> Der Bildungswahnsinn und Ich

Selbstverständlich kann er auch gekündigt werden & sogar seine Pensionsansprüche verlieren, aber erst in Extremfällen.

In der Regel greifen da - außer es gab ganz üble Vorfälle - erstmal Disziplinarregelungen wie Strafversetzungen. Typische Vorfälle wären Liebesbeziehungen mit Schutzbefohlenen oder sexueller Missbrauch, aber auch dauernde Verstöße im Dienst unterschiedlicher Art oder zu viele (berechtigte) Klagen durch Eltern und Schulleitung usw.!

Radikalenerlass gabs mal... ob es den noch gibt weiß ich nicht....

Als Kommunist würde man mit Berufsverbot belegt.

Sexuelle Übergriffe sind gesichert ein Kündigungsgrund, genau wie starke Drogensucht...was in Frühpensionierung endet.

Bei Sexuellen Vergehen verliert der Lehrer alle Pensionsansprüche