Kann ein Meister (Richtung Gastronomie) mich ausbilden?
Aber zur Info ist das Restaurant nicht ausbildungsberichtigt weil der Besitzer kein Ausbilderschein besitzt und der Meister arbeitet da als Kellner so was denkt ihr?
(möchte eigentlich keine Ausbildung machen sondern einjähriges Praktikum für die Fachhochschulreife und der Ort wo ich praktikum machen muss ,muss ausbildungsberichtigt sein)
3 Antworten
Ein Meister, in Deinem Fall wohl ein Restaurantmeister, darf Lehrlinge ausbilden und zur Lehrabschlußprüfung führen. Evtl. muß er noch die sogenannte Ausbildereignungsprüfung ("ADA-Schein") nachholen.
Also das bedeutet, der Besitzer muss nicht unbedingt Ausbilderschein haben ,ein kellner reicht schon aus um es bei Senat als ausblidungberichtigte Praktikum anerkannt zu werden?
Als Kellner kann er dichn nicht Ausbilden er müste schon einen Vertrag als Ausbilder haben und nur wen er auch als Meister die Ausbildungsberechtiegung hat könnte er dich dan ausbilden!
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Einer, der dort beschäftigt ist, muß die Ausbildereignungsprüfung mit Erfolg abgeschlossen haben (Ausbildereignungsschein) - das muß nicht der Besitzer des Lokals sein. Er muß auch grundsätzlich (nahezu) vollzeitbeschäftigt sein.
- Der Ausbilder muß persönlich UND fachlich geeignet sein.
Was soll das für ein "Meister" sein?
Ein Handwerksmeister besitzt automatisch die Ausbildungsberechtigung - aber er darf nur in seiner Berufssparte oder in dem in der Verordnung für verwandte Berufe aufgeführten Beruf ausbilden - z. B. darf ein Friseurmeister im Friseurbereich ausbilden, aber nicht im Bereich Gastronomie - ein Bäckermeister darf einen Konditor ausbilden und umgekehrt.
Ein Handwerksmeister darf zusätzlich immer im Beruf Kaufmann für Büromanagement (früher Bürokaufmann/Kaufmann für Bürokommunikation) ausbilden.