Kann ein Bundespräsident zu einem späteren Zeitpunkt nochmal Kanzler werden?
Ich habe gerade in einer anderen Frage hier auf eine Bemerkung "Steinmeier wäre noch möglich als Kanzlerkandidat" geantwortet, daß dies zu 100% unmöglich sei, da er mittlerweile Bundespräsident ist. Praktisch ist das auch so.
Jedoch stellt sich mir tatsächlich jetzt selbst die Frage, ob es THEORETISCH nach unserer Verfassung möglich wäre, daß ein amtierender Bundespräsident nach seiner Amtszeit, (regulär agbelaufen oder nach Rücktritt) in einer späteren Wahl nochmal Kanzlerkandidat werden könnte, wenn er dies wollte? Sagt unsere Verfassung dazu etwas aus? Ich finde im Netz nur die (bekannten) Infos, daß der Bundespräsident überparteilich agiert und welche Funktion er im Staat hat, nicht jedoch, ob er danach nochmal ins politische Leben in einer anderen Funktion eingreifen kann/darf... oder ob der Gute danach zur Rente 'verdonnert' ist :D ?
9 Antworten
Ich persönlich hätte Steinmeier gerne als Kanzlerkandidat gesehen, da ich Schulz gegen Merkel als Kanditaten weniger Chancen einräume. Es wird zwar die jeweilige Partei gewählt, allerdings orientieren sich dabei nicht wenige Wähler an den "Leitfiguren" der Parteien.
Es gibt kein Gesetz, keine Vorschrift, die es einem ehemaligen B.präsidenten verbietet, für das Amt des Bundeskanzlers zu kandidieren.
Selbstverständlich kann ein ehemaliger Bundespräsident nach seiner Amtszeit natürlich Bundeskanzler werden, es gibt kein Verbot dahingegen.
Das GG besagt "Der Bundeskanzler und die Bundesminister dürfen kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch ohne Zustimmung des Bundestages dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören."
Das "Amt" hätte dann Steinmeier nach Ablauf nicht mehr inne und könnte gewählt werden. Ein wenig kurios ist es aber schon, da eben laut GG der Bundespräsident den Bundeskanzler vorschlägt. Steinmeiers Nachfolger würde also seinen Vorgänger vorschlagen.
Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin kann werden, wer mindestens 18 Jahre alt ist und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Davon wird ausgegangen, es ist aber nicht gesetzlich so formuliert.
Bundeskanzler und -präsident darf nur nicht gleichzeitig die selbe Person sein, sonst wären manche Amtshandlungen nicht möglich.
Mehr Anforderungen gibt es nicht und damit kann er es werden.
sicher kann er das, warum sollte er es nicht können?
es müsste dann explizit verboten sein, ist es nicht
es geht immer nur um die wirkung auf die kunden, hier wähler
Das hat vielleicht auch damit zu tun, daß die meisten erst im höheren Lebensalter Bundespräsident wurden.
Aber Wulf z.B. könnte es schaffen - jedenfalls was das Alter anlangt.
Theoretisch ja! Praktisch wird es wohl kaum vorkommen, da er nach dem Ausscheiden aus seinem Amt gut versorgt ist.
Ja, in die Richtung geht eigentlich meine Frage, ob in der Verfassung dazu etwas steht. Und wenn nicht, ob ob es somit nur ein "ungeschriebenes" Gesetz ist, daß das oberste Staatsoberhaupt sich danach nicht mehr auf einen Kanzler- oder gar Ministerposten "herab läßt" bzw. bislang kein Präsident in der Geschichte der BRD dies je getan hat...