kann ein anderer in meinen Namen einen Personalausweiß beantragen mit einer Vollmacht und Ärztlichen Arte?

3 Antworten

In § 9 Abs. 1 PAuswG heisst es dazu: "Die antragstellende Person und ihr gesetzlicher Vertreter können sich bei der Stellung des Antrags nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dies gilt nicht für eine handlungs- oder einwilligungsunfähige antragstellende Person, wenn eine für diesen Fall erteilte, öffentlich beglaubigte oder beurkundete Vollmacht vorliegt. Die antragstellende Person und ihr gesetzlicher oder bevollmächtigter Vertreter sollen persönlich erscheinen."


BigBossHater 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 13:21

aso ist das , ja das ist sehr schade das sowas nicht geht .

Nein, deine Unterschrift wird verlangt.

Ausweißen kannst Du die Wände Deiner Wohnung (mit weißer Farbe). Die Farbe selbst ist nicht personalisiert und bedarf keiner Vollmacht ärztlicher "lege artis".

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung