Kann die Schule mir mein Abschluss entziehen?

5 Antworten

Dein Abschluss kann dir nicht entzogen werden, nur weil das iPad geklaut wurde.

Es kann gut sein, dass sie dir dein Zeugnis bis zur Erstattung des iPads nicht aushändigen wollen.
Dies ist eine häufige Praxis (z.B. wenn es um verlorene Schulbücher geht), aber rechtlich unzulässig. Darauf könntest du sie dann hinweisen und auch darauf, dass dir formal eine Rechnung zugesendet werden soll. Schließlich haben sie alle notwendigen persönlichen Informationen von dir, die sie zur Rückforderung benötigen.

In dem offiziellen Schreiben der Rückforderung wird dann auch in der Regel alles detailliert beschrieben sein sowie die rechtliche Grundlage ihrer Forderung vermerkt.

Ein Zeugnis ist keine Sicherheitsleistung.


Chbnfgbnnbb 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 22:51

Also wenn sie mir mein Zeugnis nicht geben soll ich mit der Rechtsgrundlage kommen? Und sie sind verpflichtet mir das Zeugnis zu geben richtig ? Sollten sie es mir nicht geben macht es Sinn mit der Polizei zu drohen

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AufGleichstand  14.06.2024, 23:25
@Chbnfgbnnbb

Es gibt keine Rechtsgrundlage mit der du kommen kannst, weil es für die Zurückhaltung eines Streitgegenstandes für Schulen kein Zurückhaltungsrecht im Sinne von § 273 BGB oder § 320 BGB gibt. Daher entbehrt die Zurückhaltung eines Zeugnisses jegliche Rechtsgrundlage.

Mit der Polizei drohen ergibt wenig Sinn, obgleich der Sachverhalt unter Umständen eine Nötigung darstellen könnte. Aber darum soll es jetzt erst einmal nicht gehen.

Die Rechtsgrundlage mit der DU die Herausgabe des Zeugnisses begehrst, ist verankert in § 123 Verwaltungsgerichtsordnung. Dieser Paragraph regelt die einstweilige Anordnung.

Sollte die Schule das Zeugnis nicht herausgeben wollen, musst du nichts weiter tun als zur Rechtsantragsstelle des örtliches Verwaltungsgerichts zu gehen und dein Anliegen vorzutragen. Die werden das für dich formulieren und dem zuständigen Richter übergeben. Dir entstehen dabei keine Kosten und in der Regel ergeht die Entscheidung am gleichen Tag.

Abgesehen davon - sollte es tatsächlich soweit kommen - empfehle ich dir, nachdem die einstweilige Anordnung erlassen und das Eilverfahren abgeschlossen wurde, mit der Entscheidung des Gerichts eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Person einzureichen, die das Zeugnis einbehalten hat. Denn das verstößt gegen jegliche Amtspflichten.

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Klingt für mich jetzt so, als ob tatsächlich die Schule der Gelackmeierte ist.

Wenn du nicht unterschrieben hast und deine Eltern auch nicht, ist es rein Rechtlich glaube ich auch nie deins gewesen.

Die Schule darf dir den Abschluss nicht verwehren.

Der Abschluss kann dir nicht entzogen werden,ob das Ipad bezahlt werden muss hängt von der schule ab,da aber nix unterschrieben wurde können sie dich nicht zwingen zu bezahlen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dann fordere von den Lehrern die rechtliche Grundlage ein.

Hast Du den Empfang quittiert?

Ich würde mal klären, ob es nicht die Privathaftpflicht übernimmt, dann hast du es halt verloren.