Kann die psychiaterin mit der gesetzlichen Betreuerin reden wenn sie gesagt bekommt das man nicht mehr will und sich auch verletzt hat?

1 Antwort

Wenn sie der Meinung ist, dass eine akute Gefahr besteht, dass du dir etwas antun wirst, dann kann sie das tun. Es kommt darauf an, wie sie deine Aussage interpretiert.