Kann die Polizei private(anonyme) nummern zurückvervolgen?
Hallo Kann die Polizei Private(Anonyme) Nummern zurück verfolgen.Es geht darum das eine Freundin von mir angerufen wurde.Und derjenige am Telefon hat sich als Ich ausgegeben und die Mutter beleidigt.Jetzt glaubt die Mutter das ich das war weil sie angeblich meine stimme erkannt hat.Der Anrufer kannte den Namen von meinem Vater.Und meint auch das Sie(Ich) geraucht hätte.Deswegen glaubt die Mutter mir jetzt auch nicht.Und will mich Anzeigen.Das ist echt großer mist.Und das ärgert mich.Deswegen die Frage :. Danke schon mal für Eure Hilfe Lg Hanna
12 Antworten
Das wird die Polizei definitiv nicht tun. Auch im Falle einer Anzeige. Mach dir keine Sorgen.
Nicht die Polizei sondern die Staatsanwaltschaft beauftragt die Verfolgung der Nummer....die Polizei nimmt nur die Anzeige auf und leitet es an die Staatsanwaltschaft weiter und der entscheidet ob es sich lohnt weiter zu ermitteln oder nicht und wenn ja dann wird ein Auftrag heraus gegeben.
Die Polizei nimmt es nur auf und die Staatsanwaltschaft ermittelt....weil nur die Staatsanwaltschaft die Befugnis hat es zu beantragen bei Gericht die Nummer ermitteln zu lassen!
Und wer führt dann die entsprechenden 'polizeilichen' Ermittlungen durch, wer wen angerufen hat?
Nein, dafür hätte die Mutter eine Fangschaltung vorab auf ihre Nummer legen müssen. Nebenbei, welches Motiv sollte jemand haben, die Mutter in deinem Namen zu beleidigen? Wenn sie glaubhaft machen kann, deine Stimme erkannt zu haben, dann wird dir keiner glauben, dass du es nicht warst. Aber tröste dich, die Staatsanwaltschaft wird kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung sehen.
Nein. Nicht für so einen Kinderkram. Und im Nachhinein eh nicht mehr.
Wenn du permanent belästigt wirst, kannst du bei deinem Provider eine "Fangschaltung" beantragen, die kostet GELD.
Nachher feststellen, wer dich angerufen hat geht nicht, aber selbst wenn, muss es einen TRIFTIGEN Grund geben. Sprich, eine Straftat.
UND: Die Polizei ist nicht dafür da, solchen Kinderkram zu verfolgen.
Und das mit dem "Kinderkram" gilt auch für die angedrohte Anzeige.
Eine nachträgliche Ermittlung einer Nummer und dessen Inhaber ist zwar technisch möglich, jedoch kostet es einige tausend Euronen, da die Polizei das nicht selbst kann sondern den Netzbetreiber dazu beauftragen muss.
Dieses Geld wird man nur ausgeben, wenn was wirklich schweres passiert ist, Mord, Totschlag, Entführung, Vergewaltigung, etc.
Für eine Beleidigung und die ein odwer andere vermeintlich falsche Anschuldigung, im globalen Gefüge ist das Pippifax. Deswegen wird man wohl kaum einige tausend Euro Steuergeld verblasen.