Kann die Polizei ohne das Gericht jemandem in die Forensik einweisen?
Kann die Polizei jemandem auch ohne ein Beschluss, oder ein Urteil jemandem in die Forensik einweisen?
Also das heißt, ohne Richterliche Anordnung?
Hat die Polizei das recht § dazu?
3 Antworten
In die Forensik kann man nicht eingewiesen werden, weil es sich um einen "Sammelbegriff für wissenschaftliche und technische Arbeitsgebiete, in denen kriminelle Handlungen systematisch untersucht werden" handelt.
Man kann in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses eingewiesen werden. Das kann auf zwei Arten erfolgen:
- Nach den Landesgesetzen über psychisch kranke Personen. Das ist der Fall, wenn eine Person eigengefährdet oder fremdgefährdend ist. Da es Ländersache ist, kann es unterschiedliche Regelungen geben. Aber ich denke, die Einweisung erfolgt überall durch einen Amtsarzt, nicht durch die Polizei. Diese fordert lediglich einen Amtsarzt für die Untersuchung an. Die Einweisung durch einen Amtsarzt muss nachträglich durch einem Richter bestätigt werden.
- Nach § 63 StGB (der von dir genannte Maßregelvollzug). Das ist der Fall, wenn eine Person im Zustand der Schuldunfähigkeit eine rechtswidrige Tat begangen hat. Die Anordnung erfolgt im Rahmen eines richterlichen Urteils, kann also nur von einem Richter angeordnet werden, nicht von der Polizei oder einem Amtsarzt.
Nein, die Polizie kann das nicht aus eigener "Macht". Das muss entweder das Ordnungsamt (zuständig nach PsychKG) machen oder Ärzte. Die Polizei ist höchstens dabei wenn es durchgesetzt wird (gilt für NRW).
Ja, einweisen in die geschlossene Psychiatrie kann die Polizei. Allerdings muss die Unterbringung, ich glaube innerhalb von drei Tagen, durch einen Richter überprüft werden.
Die geschlossene ist aber nicht zwangsläufig Forensik. In die Geschlossene wird man immer bei Selbst- und Fremdgefährdung zwangseingewiesen.
Ach so, sorry. In diesem Fall also nein. Wenn der Begriff Vollzug auftaucht, setzt das immer einen gerichtlichen Beschluss voraus.
Ich meinte in die Forensik, also das ist Maßregelvollzug