Kann die Polizei mein Standort ermitteln obwohl das Handy sich im „Flugmodus“ befand?

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8 Antworten

sieht leider verdammt schlecht aus...

auf jeden fall ist bei einer derart schweren straftat schon einiges an ermittlungsaufwand geboten - was immer es auch war. mein rat: sofern es was bringt, biete an, dass du einen DNA test machst, vielleicht kann man wenigstens auf die weise deine unschuld beweisen oder zumindest zweifel an deiner schuld streuen...

bleibt mir leider nichts anderes, als dir viel glück zu wünschen.

dein telefon wenn es im flugmodus ist, komuniziert mit nichts anderen. es sei denn, das wlan ist vom flugmodus ausgenommen, dann müsstest du aber a.) beweisen, dass das telefon just zu dieser zeit mit dem wlan verbunden war, was schon sehr schwer werden durfte, und b.) dass du und das telefon zur fraglichen zeit auch zusammen wart...

lg, Anna

Wenn Dein Handy nicht am Tatort eingeloggt war, heißt das ja noch lange nicht, dass Du auch nicht am Tatort warst!

Ein Handy kann bei der Begehung einer Straftat auch irgendwo weit vom Tatort entfernt deponiert werden.

Es wäre natürlich etwas anderes, wenn Du während der Tatzeit zu Hause auf dem Festnetz angerufen worden wärest.

ich kenne mich zwar nicht mit den Details im Mobilfunk aus, sehr wohl aber mit der Strafverfolgung. Unabhängig davon, ob eine Nachverfolgung möglich ist oder nicht beweist das mit dem Handy noch überhaupt nichts. Es ist schon etwas merkwürdig, dass du (wie viele andere wohl auch) davon ausgehst, dass das Handy irgendwie ein Körperteil ist. Da es das aber defacto nicht ist hättest du es bei der Begehung einer Straftat auch einfach zu Hause lassen können. Nur umgekehrt kann es ein Indiz dafür sein, wenn man am Tatort geortet wurde, da man ein Handy ja nicht unbedingt verleiht- aber selbst das wäre als einziger Beweis noch etwas dürftig. Und generell müssen Polizei und Justiz immer ausreichend Beweise für deine Schuld erbringen- auch bei Zeugen müssen die genau hinsehen, wie verlässlich deren Aussage erscheint. Solltest du tatsächlich unschuldig sein ist die Gefahr einer falschen Verurteilung in Deutschland jedenfalls sehr gering.

Hallo,

ich kann dir deine eigentliche Frage leider nicht beantworten.

Ich muss dir aber leider mitteilen, dass der Standort des Handys zur Tatzeit noch lange kein Beweis dafür ist, dass DU dich zu diesem Zeitpunkt ebenfalls dort aufgehalten hast.

Du könntest ja das Handy auch mit voller Absicht zu Hause liegengelassen haben.

Ein vollkommen anderer Ort wäre in jedem Fall besser als "nur" zu Hause.

Viele Grüße

Michael

Ich erzähle hiermit nur mit meinen Erfahrungen : Als ich mal in einem Flugzeug saß , hatte ich mein Handy und mein iPad mit . Als ich aus Spaß Google Maps oder Apple Karten öffnetete , fanden beide Geräte innerhalb einiger Sekunde meinen ungefähren Standort ( 1-2 km Genauigkeit etwa). Beide Geräte waren im Flugmodus , heißt dass man schon MIT flugmodus geortet werden KANN. ( das iPad hat kein Celular , könnte also im Prinzip niemals mobile Daten angehabt haben können.