Kann die GmbH den Sitz beim Geschäftsführer haben?
Kann die GmbH den Sitz in der Wohnung des Geschäftsführers haben auch wenn er zu 0% Eigentümer der GmbH ist?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/JilBoe234/1668174275816_nmmslarge__0_495_1080_1080_25935c7110e00a7272e11d214e12c7cf.jpg?v=1668174276000)
Ja, das geht.
Genauso wie es auch geht, wenn der GF zu 100% Alleingesellschafter der GmbH ist (Kann aber natürlich zu steuerlichen Nachteilen kommen wegen der Betriebsaufspaltung).
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Nein, dann gibt es keine Betriebsaufspaltung, weil es an der personellen und finanziellen Eingliederung fehlt.
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Das, was kegus schon gesagt hat: Wenn er zu 0% beteiligt ist, kann er auch das Betriebsunternehmen (die GmbH) nicht beherrschen.
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Klarstellend: bei Deinem Beispiel gehst Du davon aus, dass der Sitz gleichzeitig der Ort der Geschäftsleitung ist? Nur darauf käme es nämlich an. Der Sitz kann irgendwo sein, wo die GmbH nicht mal Geschäftsräume haben muss. Zudem wird als Sitz oft nur die Gemeinde eingetragen, nicht eine bestimmte Adresse. Die Anschrift im Register bezieht sich auf eine zustellfähige Geschäftsanschrift. Es muss dort also nur sichergestellt sein, dass die Post im Geschäftsbereich der GmbH ankommt.
Wenn also der Sitz in der Wohnung des nicht beteiligten GF sein soll, die eigentliche Geschäftstätigkeit aber in (privaten) Räumen des Mehrheitsgesellschafters vorgenommen wird - der GF also dort tätigt wird - dann hätten wir wiederum eine Betriebsaufspaltung, sofern die Räume als wesentliche Betriebsgrundlage einzustufen sind. Rein theoretische Betrachtung.
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Wie kann ein Geschäftsführer 0% Eigentümer sein?
Aber ja, man kann das, du musst aber den Vermieter fragen und der muss das bestätigen dass das in Ordnung ist oder irgendwie so.
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Mit "0% Eigentümer" meint er, dass der Geschäftsführer zu 0% an der GmbH beteiligt ist.
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Wenn die Inhaber einen Geschäftsführer einstellen und er nicht an der GmbH beteiligt ist.
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Das ist nicht unüblich. Es gibt Gesellschafter-Geschäftsführer und Fremdgeschäftsführer. Der Geschäftsführer hat sowieso immer ein Anstellungsverhältnis mit der GmbH, also ist es ganz egal, ob er selbst Anteile besitzt oder nicht. Immerhin ist die GmbH eine eigenständige Rechtsperson.
Es gibt genügend GmbHs, die ausschließlich angestellte Fremd-GF haben, also Dritte, die nicht beteiligt sind.
Und wenn die GmbH den Sitz dort hat beim Geschäftsführer wenn dieser zu null Prozent beteiligt ist kann es zu keiner Betriebsaufspaltung kommen also zu keinen Problemen?