Kann der Vermieter Kleintiere verbieten?

11 Antworten

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Nein. Das geht nicht so einfach. Du kannst Dir ruhig einen Hamster holen.

Eine Erlaubnis für das Halten von Kleintieren in der Mietwohnung muss nicht eingeholt werden. Der Vermieter darf Kleintiere auch nicht im Mietvertrag oder der Hausordnung verbieten, denn deren Haltung gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung. (BGH Urt.v. 20.1.1993, VIII ZR 10/92 Fundstelle: WuM 1993, 109) Anders ist dies nur, wenn die Anzahl der Tiere gemessen an der Wohnungsgröße das übliche Maß übersteigt. Wer zum Beispiel 10 Kaninchen in einer Einzimmerwohnung hält, wird wahrscheinlich trotzdem um Streit mit dem Vermieter nicht herumkommen. ( https://mieterengel.de/haustierhaltung-in-der-mietwohnung-was-ist-erlaubt/)

Nein! Kleintiere können nicht verboten werden, sh.:

https://www.t-online.de/finanzen/immobilien-wohnen/mietrecht-wohnen/id_53949804/haustiere-im-mietrecht-wann-sie-den-vermieter-nicht-fragen-muessen.html

Hier ein kleiner Auszug:

Kleintiere darf jeder Mieter als Haustier halten
Der Erlaubnisvorbehalt im Mietvertrag gilt aber ohnehin nur für größere Tiere. Grundsätzlich nicht verbieten können Vermieter die Haltung von Kleintieren in der Wohnung. Darunter werden alle Haustiere gefasst, die in Käfigen, Aquarien und Terrarien gehalten werden können. Das heißt: Goldfische, Ratten, Hamster und Kaninchen darf jeder Mieter ohne weitere Nachfrage beim Vermieter in seinen vier Wänden halten.

Dass der Vermieter Tiere nicht mag ist ein super Argument für deine Mutter, dir einen Hamster zu verbieten ohne weitere Diskussionen zuzulassen.

Solltest du irgendwann einen Hamster anschaffen, informiere dich bitte VORHER über die Lebensbedingungen eines solchen Tieres. Sie gehören nicht in einen Hamsterknast von 60 x 80 x 40 cm, sondern brauchen viel Auslauf, Klettermöglichkeiten und sie sind nachts aktiv. Du auch? Falls du ihm also keine 2m2 Auslauf nachts bieten kannst, ist es das falsche Tier für dich.

SK

generell Tiere verbieten darf euer Vermieter nicht. Er kann maximal sagen aus Gründen der Sicherheit möchte ich nicht, dass ein Kampfhund gehalten wird oder auf Grund der Geruchsbelästigung möchte ich keine Chinchilla in meinem Mietobjekt.

Gegen Hamster sehe ich keine logischen Argumente die ein Vermieter für ein Verbot vorbringen könnte

der vermieter kann dir alles mögliche verbieten; aber die frage ist nur, ob es auch juristisch in ordnung ist.

die haltung von kleintieren in käfigen, terrarien oder in einem aquarium beeinträchtigt keine anderen mieter und fällt nicht ins mitbestimmungsrecht des vermieters.