Kann der Arbeitgeber den unterschriebenen Ausbildungsvertrag kündigen ...

5 Antworten

Grundsätzlich kann er das schon machen - schließlich gibt es eine geregelte Probezeit in der beide Seiten ohne Angaben von Gründen fristlos kündigen können.


seyma5253 
Beitragsersteller
 07.01.2014, 13:39

Das heißst also: Die Kündigung kann nach Beginn der Ausbildung stattfinden?

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rPooo  07.01.2014, 14:52
@seyma5253

Hallo Seyma,

in der Tat. Der Arbeitgeber ist sogar befugt den Vertrag vor Arbeitsantritt fristlos zu kündigen.

Profesionellen Rat kannst du dir am besten bei deiner IHK-Meldestelle einholen :)

Aber mach dir mal keine Sorgen - wenn du nicht gravierend schlechter geworden bist, wird sich dein Chef sicherlich die Probezeit ansehen und bei guter Arbeit dann auch weiterführen!

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Kündigen kann er Dir erst nach Beginn der Ausbildung, quasi am 1.Tag.

Aber bis zum Ausbildungsbeginn können beide Seiten ohne Nennung von Gründen vom bereits unterschriebenen Ausbildungsvertrag zurück treten. Auch ohne Nennung von Gründen.

Wenn sich im Zeitraum zwischen Vertragsunterschrift & Ausbildungsbeginn was wesentliches ändert, kann durchaus sein, dass eine Firma den Ausbildungsplatz zurückzieht. Zum Beispiel Du hast Dich schulisch sehr verschlechtert oder das Schuljahr nicht geschafft.

Rein theoretisch könnte Dir der Chef aber auch nur am Abend vor Ausbildungsbeginn anrufen & sagen: "Sorry, das wird nix mit der Ausbildung, brauchst morgen nicht kommen!" Wäre zwar nicht die feine Art, aber rechtlich leider ok

Bedingung für einen Vertrag ist meist nur das Erreichen des Abschlusses, die Noten sind "zweitrangig". Du hast aber vermutlich eine Probezeit. In dieser Zeit, kann der AG deinen Ausbildungsvertrag kündigen relativ leicht kündigen. Eine schlechte Note ist dafür aber meinst nicht ausschlaggeben, dass kann jedem mal passieren.


seyma5253 
Beitragsersteller
 07.01.2014, 13:20

Das heißst also: Die Kündigung kann nach Beginn der Ausbildung stattfinden?

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In der Probezeit geht das ohne Angabe von Gründen

Ja. Dafür steht im Vertrag eine Probezeit.


seyma5253 
Beitragsersteller
 07.01.2014, 13:16

Also auch vor der Ausbildung?

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