Kann da etwas schlimmes passieren?

2 Antworten

ein haupt-arbeitgeber darf eine nebentätigkeit eines mitarbeiters nur dann verbieten, wenn er/sie ihm damit direkt konkurrenz macht; z.b. du arbeitest bei einem bäcker und verkaufst am wochenende auf dem wochenmarkt selbstgebackenes brot.

das arbeiten im selben beruf mit einer nebenbeschäftigung ohne irgendwelche auswirkungen auf die haupttätigkeit ist immer zulässig, selbst wenn das pauschal (vorgedruckt) in arbeitsverträgen verboten wäre. das würde spätestens bei einem rechtsstreit von einem arbeitsgericht als unzulässig zurückgewiesen werden.

wenn du mo-fr im gesundheitsamt arbeitest und am wochenende (aber trotzdem mit ausreichend restzeit für ruhephasen) in einer arztpraxis, ist das genau im legalen bereich.

leider kümmern sich viele vorgesetzte nicht um solche arbeitsrechtlichen details, sondern handeln "aus dem bauch heraus" nach gefühl und einer gewissen arroganz, einem mitarbeiter vieles verbieten zu können.

problematisch wird es aber immer, wenn man darüber kontrovers mit dem chef diskutiert und es damit spannungen im job gibt, die am ende auch sein "ex" bedeuten können.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 35 Berufsjahre Personalwesen

Dilara275 
Beitragsersteller
 03.10.2024, 11:09

Aber also es würde nix passieren wenn ich den Nebenjob heimlich weiter mache sie könnte mich deswegen nicht kündigen? Bzw wenn sie sagt ich brauch einen Nachweis das du aufgehört hast mit dem Minijob ist es nicht einfach in Ordnung das ich ne Kündigung schreibe und ihr die gebe als ob sie das erfährt das ich gekündigt hab bzw kann da was passieren?

noname68  03.10.2024, 11:11
@Dilara275

sie können dir das nicht verbieten und du musst auch nichts erklären oder unterschreiben. gesundheitsamt heißt: öffentlicher dienst und dort gibt es immer einen personalrat (vergleichbar mit einem betriebsrat in der freien wirtschaft), an den kannst du dich wenden, wenn dein chef weiter nervt oder mit kündigung droht.

Schau mal in deinen Arbeitsvertrag. Wenn darin vermerkt ist, dass du einen Nebenjob nur mit Zustimmung deines Arbeitgebers ausfuehren darfst, dann hast du dich daran zu halten.


noname68  03.10.2024, 11:12

papier ist geduldig, das ist nur dann wirksam, wenn es der rechtsprechung nicht zuwider ist.

Dilara275 
Beitragsersteller
 03.10.2024, 10:56

Aber was könnte passieren wenn ich mich nicht daran halte bzw könnte die Ärztin da es erfahren

Nordlicht979  03.10.2024, 12:49
@Dilara275

steht in Deinem Arbeitsvertrag, dass Du für einen Nebenjob die Zustimmung des Arbeitgebers benötigst, dann verstößt Du gegen diese vertragliche Bestimmung, was im schlechtesten Fall zu Deiner Kündigung führen könnte.

Ich denke, dass eine heimliche Ausübung des Nebenjobs nur echt selten ans Tageslicht kommt - aber es gibt keine Garantie dafür, dass es nicht herauskommt, vielleicht durch einen "dummen" Zufall. Es ist ein Risiko....Du entscheidest, ob Du es eingehen willst.

Dilara275 
Beitragsersteller
 03.10.2024, 13:16
@Nordlicht979

Und wie ist es wenn die Leitung sagt im Gesundheitsamt ich will das sie den Minijob aufgeben und ich brauche eine Bestätigung das sie den Minijob aufgegeben haben , könnte da etwas passieren wenn ich einfach ne Kündigung schreibe als ob ich den Minijob gekündigt hab und ihr das so gebe

Nordlicht979  03.10.2024, 13:34
@Dilara275

Das wäre möglich, aber Täuschung/Betrug. Wenn das rauskommt, ist die Kündigung noch sicherer.

Dilara275 
Beitragsersteller
 03.10.2024, 20:50
@Nordlicht979

Und was könnte schlimmstenfalls passieren wenn ich zb ne Kündigung schreibe nur für die leitende Ärztin im Gesundheitsamt aber nicht kündige beim Minijob sondern weiterhin da bleibe