450€ Job und Vollzeit Job?
Hallo Zusammen,
ich arbeite Vollzeit und hab seit einigen Monaten einen "Nebenjob" auf 450 € Basis, der jetzt aber auch gekündigt worden ist. Es war ein Job bei einem bekannten und ich hab da jetzt auch nicht viel gearbeitet sondern hin und wieder mal den Papierkram gemacht. Jetzt habe ich von meinem Arbeitgeber eine Meldung erhalten, dass meine Steuerklasse von 4 auf 6 gestiegen ist und auch quasi die Mitteilung erhalten, dass ich nicht woanders arbeiten darf.
Auf der Abrechnung vom Minijob steht Eintritt 01.03.2019, die Kündigung ist diesen Monat geschehen. Kann es zu Problemen führen? Weil ich schon ein wenig Angst habe, etwas falsch gemacht zu haben und vielleicht ärger mit meinen Chef bekomme, oder was nachzahlen muss.
Vielen Dank
3 Antworten
Der Minijobarbeitgeber meldet Dich mit der letzten Gehaltsabrechnung ab - dann erhälst Du wieder die Steuerklasse IV bei Deinem Hauptjob.
Die Steuerklasse VI ist immer das Problem, wenn man zwei Beschäftigungen hat und der Minijobarbeitgeber mit Steuermerkmalen (anstatt mit Pauschalbesteuerung = 2%) anmeldet.
Ja, die Abzüge sind höher. Der Minijobarbeitgeber soll eine Korrektur melden.
Einen Nebenjob neben dem Hauptjob muss man immer am Hauptjob melden. Er DARF untersagt werden vom Hauptarbeitgeber, wenn:
- die Tätigkeit in Konkurrenz zum Hauptjob steht
- die gesetzlich erlaubte Höchstwochenstundenzahl (48 Std) überschritten wird mit beiden Jobs
- deine Arbeitskraft/Leistung im Hauptjob durch den Nebenjob beeinträchtigt wird
DU machst jetzt folgendes:
Als erstes geh aufs Finanzammt mit den Unterlagen aus beiden Jobs ... und lass das mit den Lohnsteuerklassen korrigieren!
Dann geh zu deinem Personaler und bitte ganz offiziell um Genehmigung eines Nebenjobs... Begründung: Du brauchst das Geld. Wenn die auf ihrem NEIN beharen, dann um Gesprächg mit Vorgesetztem bitten und dort dann um eine kleine Gehaltserhöhungb bitten... weil.... du brauchst ja Geld. Und die Mieterhöhung/Preiserhöhung an Strom/Fahrtkosten etc muss ja irgendwie bezahlt werden... du bist jetzt schon xy im Betrieb, du leistest xy über die normalen Aufgaben hinaus (Projekte/Aufgaben benennen, NIEMALS Arbeitszeit!)...
So bin ich vorgegangen...ich bekam einen monatlichen Fahrtkostenzuschuss fix zugesagt und bezahlt... und die Erlaubnis für den Nebenjob. Den mach ich jetzt schon recht lange.... zahle übrigens davon AUCH in die Rente ein... und so passt es prima.
Nur Urlaubstermine koordinieren ist immer etwas tricky, geht aber.
Einen Nebenjob neben dem Hauptjob muss man immer am Hauptjob melden.
Das ist falsch!
Die Aufnahme eines Nebenjobs muss dem Arbeitgeber nur mitgeteilt werden, wenn das vertraglich so vereinbart wurde oder einer der möglichen Verbotsgründe gegeben sein könnte.
Ja, und?
Was soll der Link mir sagen?
Da steht schließlich nichts, was meinen Feststellungen widerspricht! Im Übrigen ist mir das dort Gesagte selbstverständlich bekannt.
Mehr Gehalt oder sonstiges brauche ich nicht, es war auch ein Gefallen den bekannten gegenüber, der mich dafür bezahlt hat.
Das Steuerbüro von meinen Arbeitgeber hatte im August meine Steuerklasse 6 zurück gemeldet bekommen.
Dan hast du schlicht vergessen, den Nebenjob zu melden... dazu bist du verpflichtet. Lass ihn dir nachträglich genehmigen und vom Finanzamt die Steuerklassen korrigieren, dann ist alles in Butter.
Jetzt habe ich von meinem Arbeitgeber eine Meldung erhalten, dass meine Steuerklasse von 4 auf 6 gestiegen ist
Stellt sich doch eher die Frage - was ist bei der Anmeldung zu diesem ! einen ! Minijob falsch gelaufen?
Denn bei einem Minijob übernimmt i.d.R. ein Arbeitgeber die 2%ige pauschalierte Lohnsteuer - dahingehend solltest Du einmal diesen Freund fragen, weshalb er diese nicht übernimmt.
Desweiteren solltest Du diesen AG fragen, ob Du seinerseits wieder beim FA abgemeldet bist, damit Du wieder in LStKl IV kommst.
Ein Minijob kann auch mit Steuermerkmalen ausgeübt werden - wenn man kein anderes Arbeitseinkommen hat, hat man zwar keinen Lohnsteuerabzug, aber dennoch die Steuerklasse I und wenn dann später ein neuer Hauptjob als Hauptarbeitgeber angemeldet wird, dann Steuerklasse VI mit Lohnsteuerabzug.
Ich hatte davor aber Steuerklasse 4, kann es sein, dass ich jetzt weniger Gehalt bekommen (weil ich ja Steuerklasse 6 war)