Kann ich als Mieter im Elternhaus eine Photovoltaikanlage setzen lassen?

7 Antworten

Da Solar- und PV-Technik fest verbaut wird (ortsunveränderlich) muss der Inhaber einer Immobilie immer zustimmen, das an seinem Objekt "irgendetwas" verändert wird. D.h. im Normalfall ist der Inhaber einer Immobilie auch immer der Vertragspartner für Baumaßnahmen und nicht der Mieter .

Das ist nicht nur bei ENPAL so, sondern auch bei allen anderen.

Umgehen kannst Du das , in dem Dein Schwiegervater so nett ist und den Vertrag mit ENPAL für Dich/Euch schließt.


10tel  02.09.2023, 00:22

Ich habe mal gehört, dass man (Dach-)Flächen pachten kann, um PV-Anlagen zu installieren.

Wenn ein möglicher Erbe sein Geld in die Immobilie des künftigen Erblassers steckt, wie soll dann eine eventuelle Erbengemeinschaft den Knoten lösen?

Bei einer Pacht gehört die PV-Anlage dem Investor, nicht dem Hauseigentümer.

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Champ99 
Beitragsersteller
 07.07.2023, 13:47

Danke für die Antwort! Über diese Möglichkeit haben wir auch nachgedacht. Könnte so nur schwierig werden, dass wir UNSEREN Bausparvertrag bedienen, wenn es auf SEINEN Namen läuft oder?

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wolfman74  07.07.2023, 14:25
@Champ99

Problematisch wird es immer erst, wenn durch den Bausparvertrag z.B. ein Hypothekendarlehn entsteht und sich die Wüstenrot/LBS etc. mit in das Grundbuch ( als Sicherheit ) schreiben lassen möchte.

Das ist bei größeren Sachen ( > EUR 100.000 ) üblich und normal .

Bei "Kleinkram" , wie z.B. Solar oder eine Hausrenovierung von EUR 15.000-20.000 bekommst Du das Geld ja einfach ausbezahlt, ohne das die Verwendung "kontrolliert" wird.

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Es sollte einen schriftlichen Vertrag darüber geben, der Euch das als Mieter gestattet, dann ist die Installation problemlos möglich - ob dies aber einem Anlagenvermieter, nichts anderes sind Enpal und Co. am Ende, ausreicht, ist eine andere Frage, auf eigene Kosten ginge das dann auf jeden Fall.

Eine solche Montage ist eine bauliche Veränderung der Mietsache, bzw. des Hauses und ist in der Regel nur mit Zustimmung des Eigentümers möglich.

In der Praxis wird es aber so sein, dass der Installateur nicht die Eigentumsverhältnisse hinterfragt, sondern einfach baut.

Hier könnte dann ggfs. eher die Finanzierung ein Problem werden, wenn ein Kredit beantragt und eine Grundschuld eingetragen werden soll. Das kann dann nur der Eigentümer.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Immobilienfachwirt/Immobilientechniker

Solanbge ihr euch mit den Eltern einig seid, ist das doch gar kein Problem.

Schwierig wird es immer erst, wenn es Streit gibt und ihr z. B. ausziehen wollt.

Dann ist ein Vertrag oder eine klare Rechtslage hilfreich.

In eurem Fall gibt es da vermutlich keine Probleme, wenn das Vertrauensverhältnis zu den Eltern stimmt.

Das sollte kein Problem sein, wenn ihr euch einig seid. Es sollte aber alles schriftlich vorliegen, damit alle Sicherheit haben. 🤗

Wenn ein Unternehmen an euch kein Geld verdienen will, dann eben ein Anderes. 😅