Kamera Überwachung ohne Einverständnis?
Hallo
Mein Chef hat im Kassenbereich eine Kamera mit Mirko anbringen lassen.
Weder hat er uns vorher drüber informiert geschweige denn hab ich eine Einverständniserklärung unterschrieben.
Wie sieht die Rechtslage aus ?
4 Antworten
Eine Kamera im Kassenbereich, einem öffentlichen (für Kunden zugänglichen) Raum, um diesen zur Gefahrenabwehr zu überwachen ist, unter Einhaltung der Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes, zulässig.
Es muss z.B. ein entsprechender Hinweis angebracht werden das dort eine Videoüberwachung stattfindet. Fragen muss der Chef die Kunden nicht, nur darauf hinweisen.
Dass Ihr Mitarbeiter "zufällig" mit ins Bild kommt, müsst Ihr wohl akzeptieren.
Was nicht zulässig ist, ist die anlasslose Überwachung der Arbeit der Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz mit Kameras. Wäre die Kamera also sehr Offensichtlich nicht auf die Kunden, sondern die Mitarbeiter gerichtet. Dann wäre das nicht OK.
Hier überwiegt der Wunsch der Mitarbeiter auf Privatsphäre.
Nein das ist nicht erlaubt, besonders nicht wenn diese Kamera nur euch filmt und den Ton aufnimmt. Das bedarf einer schriftlichen Zustimmung nach DSGVO.
Zieh dem Teil den Stecker.
Der Kunde wird nicht gefilmt, gefilmt werden nur wir Verkäuferin, der Ton wird natürlich auch vom Kunden mit aufgenommen
Hallo, soviel ich weiss ist das nicht erlaubt. Da macht er sich strafbar.. Am besten du erkundigst dich bei einem Anwalt oder bei der Polizei,die wissen was zu tun ist.