Eltern Whatsapp Gruppe. Benötige ich zwingend eine SCHRIFTLICHE Einverständniserklärung?

2 Antworten

weil keine schriftliche Einverständniserklärung unterschrieben wurde, sondern alle Eltern nur persönlich zugestimmt haben dort teilzunehmen.

Damit meinst du, dass von den teilnehmenden Eltern keine Einverständniserklärung vorliegt?
Kannst du vergessen, denn das ist irrelevant. Bei Privatpersonen, die für private Zwecke WhatsApp nutzen, gilt die Zustimmung für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach Art.6 Abs.1 S.1 durch deren Nutzung bereits als konkludent erteilt, da sie den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen von WhatsApp ja selbst zugestimmt haben.
Aber was ist mit den Kontakten der ganzen Eltern? Deren Daten werden aus deren Kontakten/Telefonbüchern an WhatsApp übertragen (zum Abgleich mit dort möglicherweise bereits bestehenden Konten). Für diese Datenübertragung braucht man eine Einverständniserklärung. Sprich es würde eine Einverständniserklärung von JEDEM Kontakt auf JEDEM Gerät ALLER Elternteile benötigt. (Im privaten Bereich nahezu unmöglich und auch gar nicht nachprüfbar!) Sobald eine geschäftliche oder gewerbliche Nutzung erfolgt, MUSS der Nutzer diese Einverständniserklärungen seiner Kontakte vorliegen haben.

Neben diesen Einverständniserklärungen wird auch ein Vertrag mit dem die Daten verarbeitenden Unternehmen benötigt.... und hier wird euch WhatsApp Inc. was pfeifen. Selbst WhatsApp Business bringt in datenschutzrechtlicher Hinsicht keinen Vorteil gegenüber der Standardversion....

Wie ist die Rechtslage?

Wo kein Kläger, da kein Richter!
Solange sich also niemand beschwert, ist alles ok.
Will man es aber DSGVO-konform haben, kommt man nicht daran vorbei, auf WhatsApp als Messenger zu verzichten.

DSGVO-konforme Alternativen wären z.B. iMessage (nur für IOS-Nutzer!) oder Threema (allerdings kostenpflichtig!)


Geduld89 
Beitragsersteller
 04.09.2024, 21:01

Okay, das klingt einleuchtend. Denn der alte EB stellt nun den neuen EB an den Pranger da dieser Keine neue Einverständniserklärung der Eltern eingeholt hat. Obwohl diese anfang der 1. Klasse unterschrieben wurde. Der alte EB möchte sogar gegen den neuen EB rechtlich vorgehen. Und droht mit Anzeige.

Für eine Einwilligung nach DSGVO gibt es keinerlei Formerfordernis, das kann also auch mündlich erfolgen.
Im Zweifel muss die Einwilligung nachgewiesen werden können, zumindest die Einhaltung der Textform ist also hilfreich, aber nicht zwingend.

Ob diese Einwilligung dann ausreicht, um das rechtskonform betreiben zu können, ist eine andere Frage.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Student in Baden-Württemberg