Kaiserschnitt gegen den Willen?

6 Antworten

Wenn die Mutter nicht mehr einwilligungsfähig ist und der dann verantwortliche z.B. Partner entscheidet oder die Situation nicht klar ist, die Mutter diese Entscheidung nicht äußern kann und dann halt eben zum Kaiserschnitt gegriffen wird, wenn wirklich eine akute Gefährdung besteht.

Doch im Endeffekt KANN man eine Frau nicht zum Kaiserschnitt zwingen soweit ich weiß. Selbst wenn es höchstangeraten ist wegen z.B.einem fetofetalen Transfusionssyndrom, wo sich dann entsprechend Probleme erkennen lassen, kann die Mutter weiterhin auf Eigenverantwortung die Klinik verlassen bzw. sich auch gegen einen Kaiserschnitt entscheiden, muss dann aber entsprechend was unterzeichnen womit sie den Arzt von seiner Verantwortung diesbezüglich entbindet bzw. diese auf sich nehmen.
Auch wenn sowohl ihr eigenes Leben als auch das des Kindes gefährdet wäre, liegt die Entscheidung über Kaiserschnitt oder nicht bei ihr, sofern nicht von einer geistigen Unzurechnungsfähigkeit auszugehen ist (die gesondert geprüft werden muss). So kann sie theoretisch auch in ihrer Weigerung einen Kaiserschnitt durchführen zu lassen das eigene Leben und auch das des Babys verlieren.

Nein, ein körperlicher Eingriff darf grundsätzlich nie gegen den Willen des Patienten vorgenommen werden.

Das ist nur in 2 Fällen legal:

- Wenn der Patient nicht in der Lage ist, seinen Willen zu äußern (z. b., weil er bewußtlos ist).

- Wenn der Patient nicht fähig ist, eine bewusste/rationale Willentsentscheidung zu treffen und deshalb gerichtlich ein Vormund bestellt wurde (z. B. bei geistig Behinderten oder einer schweren psychischen Störung)

Woher ich das weiß:Recherche

Wenn das Kind in Gefahr wäre sonst, sollte die Mutter eigentlich von sich aus dem zustimmen, ansonsten müsste man davon ausgehen, dass sie nicht zurechnungsfähig ist und dann wäre es wohl gegen ihren Willen. Zumal eine Verweigerung nicht nur zum Tod des Kindes, sondern auch zum Tod der Mutter führen kann


BeviBaby  02.08.2021, 12:58
Wenn das Kind in Gefahr wäre sonst, sollte die Mutter eigentlich von sich aus dem zustimmen, ansonsten müsste man davon ausgehen, dass sie nicht zurechnungsfähig ist und dann wäre es wohl gegen ihren Willen

Nein, das stimmt so nicht.

Eine Frau kann sich auch aus ideologischen Gründen gegen z.B. einen Kaiserschnitt entscheiden. GIbt da ein sehr interessantes Gerichtsurteil dazu, wo WIRKLICH so krasse Geschichten auch zur Sprache kamen. Ist leider schon etwas älter.

Allein weil sie sich gegen einen Kaiserschnitt entscheidet ist NICHT von mangelnder Zurechnungsfähigkeit auszugehen.

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Lichtwolf89  02.08.2021, 13:02
@BeviBaby

Dann hoffe ich, dass in dem Fall der Vater anwesend ist und FÜR das Kind und die Partnerin spricht. Ein Kaiserschnitt wird ja normal nie ohne Grund gemacht. Es seie denn Frau wünscht ist oder eben es besteht Lebensgefahr

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BeviBaby  02.08.2021, 13:04
@Lichtwolf89

Auch wenn der Vater in diesem Fall anwesend ist... die Entscheidung liegt bei der Mutter, sofern sie in der Lage ist diese Entscheidung zu kommunizieren und geistige Unzurechnungsfähigkeit ausgeschlossen werden kann.

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Lichtwolf89  02.08.2021, 13:05
@BeviBaby

Das kannst du doch keinen erzählen. Das wäre in meinen Augen fahrlässige Tötung/ unterlassene Hilfeleistung gegenüber dem Kind

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BeviBaby  02.08.2021, 13:06
@Lichtwolf89

Dann schlag es nach. Die Entscheidung ob ein Kaiserschnitt gemacht wird obliegt der Mutter und nur der Mutter. Die hat das Recht ihre eigene körperliche Unversehrtheit entsprechend zu schützen.

In jede Operation muss man einwilligen. Und das Kind ist, rein juristisch gesehen, zu diesem Zeitpunkt noch nicht 'Mensch'. Es handelt sich nicht um etwas aktives und bei dem Kind um nichts 'lebendes' in dem Sinne. Du kannst nichts juristisch töten, das juristisch nicht lebt.

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BeviBaby  02.08.2021, 13:08
@Lichtwolf89

Es gibt in Geburtshilfefällen den Straftatbestand des Totschlags durch Unterlassung. Das ist aber wieder was anderes.

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Handyfrage234  02.08.2021, 13:09
@Lichtwolf89

doch, BeviBaby hat vollkommen recht.
Rechtlich gesehen ist ein kaiserschnitt eine schwere körperverletzung und NUR die frau kann dieser zustimmen.

Es ist daher vollkommen ergal, ob die ärzt*innen oder sogar der ehemann den eingriff verlangen, wenn die frau diesen ablehnt, dann darf der kaiserschnitt NICHT vorgenommen werden.

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Lichtwolf89  02.08.2021, 13:10
@Handyfrage234

Das ist doch krank. Wer fragt denn das Ungeborene ob es sterben will? Zumal die Mutter ja auch in Gefahr ist, dass sie verbluten könnte.

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Handyfrage234  02.08.2021, 13:14
@Lichtwolf89

die unversehrtheit der mutter wird durch den eingriff DEFINITIV verletzt,
die des kindes durch unterlassen der eingriffes nur WAHRSCHEINLICH.
abgesehen davon entschiedet ein mensch eben noch immer selber über seinen körper, daher liegt die entscheidungsgewallt bei der frau.
--> der mutter die entscheidungsgewallt über ihren eigenen körper zu entreißen ist daher grundsätzlich nicht möglich

das mag hart klingen, aber so ist das nunmal.

und dass die frau dann evtl stirbt, mag je nach situation auch stimmen...
aber dennoch darf sie entscheiden es drauf ankommen zu lassen :)
in der medizin kann man patient*innen nicht einfach zu etwas zwingen, auch nicht zu ihrem eigenen "wohl"

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pendejo  02.08.2021, 13:17
@Lichtwolf89

Doch, so ist die Rechtslage. Und generell gesehen ist das auch gut so.

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BeviBaby  02.08.2021, 13:17
@Lichtwolf89
Zumal die Mutter ja auch in Gefahr ist, dass sie verbluten könnte.

Und wenn ich halbtot bin und gerettet werden könnte... wenn ich sage NEIN, dann heißt es auch NEIN. Für sowas gibt es Patientenverfügungen.

Ich habe ja wohl noch das Recht zu sagen 'bis hierhin und nicht weiter' und dann zu sterben, wenn das mein Wille ist, anstatt von der Schulmedizin noch 2 Wochen qualvoll am Leben gehalten zu werden...

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Lichtwolf89  02.08.2021, 13:20
@BeviBaby

Das setzt voraus, dass man eine hat und im Text des Erstellers stand nichts von, dass die Mutter todkrank ist. Ich bin von "Otto-Normalbürger" bei voller Gesundheit ausgegangen.

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BeviBaby  02.08.2021, 13:25
@Lichtwolf89

Ähm... also meine Eltern, die dann für mich entscheiden dürften, WISSEN, was ich in so einem Fall wollen würde.

Abgesehen davon, dass hier ja auch nicht von einer Einwilligungsunfähigen Person ausgegangen wird, sondern nur die Parallele zur Patientenverfügung gezogen wird. Der Wille des Patienten steht über allem. Nicht der des Arztes. Und AUCH nicht das Leben des Patienten.

Die Menschenwürde steht ja auch über dem Recht auf Leben.

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Lichtwolf89  02.08.2021, 13:28
@BeviBaby

Kinder haben einen natürlichen Überlebensinstinkt. Also kann man prinzipiell davon ausgehen, dass sie Leben wollen, es seie denn sie sterben schon vorher im Mutterlaib.
Wie wunderbar es mit der Würde des Menschen gehalten wird, merkt man sowieso in einigen Krankenhäusern.

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Rollerfreake  02.08.2021, 13:14

Alleine die Entscheidung GEGEN eine medizinisch indizierte Maßnahme zeugt nicht von mangelnder Einwilligungsfähigkeit!. Es steht in Deutschland aufgrund des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes Jedermann zu, auch medizinisch unvernünftige Entscheidungen zu treffen, Ärzte und sonstiges medizinisches Fachpersonal, müssen den Willen des Patienten respektieren!. Auch jemand mit einer lebensgefährlichen Erkrankung oder Verletzung wie beispielsweise einem Herzinfarkt, darf eine Behandlung ablehnen, auch wenn klar ist, dass er ohne diese verstirbt oder einen schweren gesundheitlichen Folgeschaden erleidet, dazu gibt es bereits zahlreiche Entscheidungen von Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof. Auch der Vater des Kindes bzw. der Ehegatte der Frau, hat hier "nicht's zu melden", alleine die Vaterschaft oder die Eheschließung berechtigt nicht dazu, über den Körper des jeweils anderen Ehegatten zu entscheiden, dass ist ein weit verbreiter Irrglaube!. Möglich wäre dies nur dann, wenn sich die Ehegatten gegenseitig eine Vollmacht erteilt haben, die sie berechtigt, über die Gesundheit des jeweils Anderen zu entscheiden, wenn dieser einwilligungsunfähig ist. Ist die Frau einwilligungsfähig, nutzt auch die Vollmacht nicht's.

Mfg

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Lichtwolf89  02.08.2021, 13:18
@Rollerfreake

Also wenn ich an der Stelle der Vater wäre und das Kind stirbt, weil die Frau nicht eingewilligt hat und überlebt das ganze,.. würde ich sie wohl verklagen, weil sie das Kind getötet hat.. also in meinen Augen. Ich kann sowas nicht verstehen.. man will doch als Mutter nicht, dass sein Kind stirbt und wenn die einzige option darin besteht, dass ein Kaiserschnitt gemacht wird..
Ich bin generell auch pro natürliche Geburt, aber wenn es medizinisch aufgrund von Gefährdung nicht möglich ist..sollte man halt die andere Option wählen

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Rollerfreake  02.08.2021, 13:22
@Lichtwolf89

Wie gesagt, die Rechtslage ist hier bereits eindeutig von den höchsten deutschen Gerichten entschieden worden und von daher, wäre eine Klage auch zwecklos. Dass einzige was man machen kann wäre natürlich, dass man sich scheiden lässt und dass würde ich dann auch machen. Rechtliche Schritte gibt es nicht.

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Handyfrage234  02.08.2021, 13:25
@Lichtwolf89

kannst du machen.... wird nur nich funktionieren.

selbstverständlich ist das eine K*ck situation, aber juristisch gesehen werden mutter und kind als zwei getrennte menschen betrachtet.

Das ist also so als würde ich als arzt heute vor deiner Tür stehen und sagen "ich muss dich SOFORT operieren und dir den ganzen bauch aufschneiden, sonst stirbt ein anderer mensch!"
und wenn du dann "NEIN" antwortest hol ich halt den vater dieses anderen menschen heran und weil der sagt "Doch, der wird operiert" schneide ich dich munter auf.

ich begehe also eine schwere körperverletzung an einem menschen, um einen anderen zu retten.
Natürlich können wir davon ausgehen, dass ein mutter anders über ihr kind denkt als du zB zu einem fremden, allerdings können wir sie nciht dazu zwingen und wenn sie sich entscheidet das risiko einer normalen geburt in kauf zu nehmen, dann ist das so.

du hast vollkommen recht, dass man andere optionnn wählen SOLLTE wenn die natürlich geburt nicht möglich ist, aber ob man diese möglichkeiten ergreift ist halt entscheidung der frau und muss respektiert werden

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Ich arbeite nicht speziell im geburtshilfichen Bereich aber meines Wissens nach nein, gegen den ausdrücklichen Willen der Mutter nicht. Auch medizinisch erforderliche Eingriffe stellen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine Körperverletzung dar und dürfen daher nur mit der Einwilligung des Patienten vorgenommen werden, dadurch, soll das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten gewahrt werden. Einzige Ausnahme: die Maßnahme ist unaufschiebbar und der Patient befindet sich gegenwärtig in einem Zustand der Einwilligungsunfähigkeit, dann zählt der mutmaßliche Wille, der üblicherweise auf die Heilung oder Linderung ausgerichtet ist. Wenn du also zum Beispiel einen Unfall hättest, bei der Einlieferung in's Krankenhaus ohne Bewusstsein bist und der Kaiserschnitt zur Rettung deines Lebens oder des Lebens deines Kindes medizinisch erforderlich ist, dann dürfen die Ärzte davon ausgehen, dass du einwilligen würdest, wenn du dazu in der Lage wärst, also mutmaßliche Einwilligung.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ja, gibt es. Bei medizinischer Notwendigkeit, wenn es um Leben und Tod der Mutter oder des Kindes geht und die Mutter nicht mehr selbst entscheiden kann.