Jugendhilfeeinrichtung Schlafplätze?

4 Antworten

Meistens Ein- oder Zweibettzimmer.

nternate, Schülerwohnheime und Jugendwohnheime für Kinder und

Jugendliche, die bedingt durch ihre Ausbildung oder Berufstätigkeit

außerhalb der Familie leben müssen: Es sind nur Ein- oder

Zweibettzimmer zulässig. Einzelzimmer sind zu bevorzugen und

müssen über mindestens 10 qm Netto-Raumfläche verfügen. In

Zweibettzimmern müssen pro Person mindestens 8 qm

Nettoraumfläche zur Verfügung stehen.

https://soziales.hessen.de/sites/soziales.hessen.de/files/2023-04/GWE_2023_02_13%20Einrichtungsrichtlinien.pdf

In anderen Bundesländern wird es ähnlich sein.

Das kommt auf die Einrichtung an und auch auf das Alter der Bewohner*innen, in der Regel gibt es ein- bis Dreibettzimmer wobei gerade bei älteren Jugendlichen zu Einzelzimmern tendiert wird. Wenn mehrere Kinder oder Jugendliche sich ein Zimmer teilen gibt es aber auch normalerweise keine Doppelstockbetten sondern es wird versucht ein bisschen abgetrennte Bereiche mit einzelnen Betten zu schaffen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialpädagogin stationäre Jugendhilfe

Wenn es nur um Schlafplätze geht, die man ja nur für kurze Zeit benötigt, gibt es auch Schlafräume mit 20 oder mehr Betten.

In unserer Stadt gibt es Einzel- und Doppelzimmer.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)