Jugendamt, stimmt das?

Nein stimmt nicht 50%
Ja, tut es 50%

12 Stimmen

4 Antworten

Nein stimmt nicht

Wir hatten den Luxus, dass wir ein großes Haus haben und jedes Kind sein eigenes Zimmer und somit seine Privatsphäre hatte, aber nicht jede Familie kann sich das leisten, vor allem die mit vielen Kindern nicht.

Ich kenne eine Familie mit 4 Kindern, die in einer 3-Zimmer-Wohnung wohnen: Wohnzimmer, Elternschlafzimmer, ein Kinderzimmer. Das Jugendamt weiß da nichts darüber und wird es auch nicht efahren. Der Vater verdient eben nicht so viel, dass sie sich eine größere Wohnung leisten können.

Oder sie finden keine größere Wohnung, so geht es vielen Familien.

Da kann man lange sagen, dass die Kinder ein Recht auf Privatsphäre haben.

Ja, tut es

Es ist nicht ein Muss, wird aber als kritisch angesehen, wenn das Kind keinen privaten Rückzugsort hat. Das muss auch dann nicht zwingend ein Zimmer im eigentlichen Sinne sein.

Wird allerdings darüber entschieden, ob ein Kind in deine Obhut gegeben wird, kann das ein Ausschlusskriterium sein.

Nein stimmt nicht

Ein Zimmer mit einem Geschwisterkind teilen zu müssen ist völlig normal. Da leben einige Familien sogar noch beengter.

Solange das Kind sonst gut versorgt ist, ist das keine Gefährdung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)
Nein stimmt nicht

Dass sich 2 Geschwister ein Zimmer teilen ist normal und garnicht ungewöhnlich.