Jugendamt, stimmt das?
Stimmt es dass das Jugendamt nicht gern sieht das man in einer zu kleinen Wohnung wohnt und Heranwachsenden Teenager keine Provatsphäre haben?
Bspw eine 6 Köpfige Familie wohnt in einer 3 Zimmer Wohnung. Mutter und Freund schlafen im „Wohnzimmer“ und Kinder müssen sich zu zweit ein Zimmer teilen und haben keine „Privatsphäre“.
oder das ein Kind auf Matratze am Boden schläft?
12 Stimmen
4 Antworten
Wir hatten den Luxus, dass wir ein großes Haus haben und jedes Kind sein eigenes Zimmer und somit seine Privatsphäre hatte, aber nicht jede Familie kann sich das leisten, vor allem die mit vielen Kindern nicht.
Ich kenne eine Familie mit 4 Kindern, die in einer 3-Zimmer-Wohnung wohnen: Wohnzimmer, Elternschlafzimmer, ein Kinderzimmer. Das Jugendamt weiß da nichts darüber und wird es auch nicht efahren. Der Vater verdient eben nicht so viel, dass sie sich eine größere Wohnung leisten können.
Oder sie finden keine größere Wohnung, so geht es vielen Familien.
Da kann man lange sagen, dass die Kinder ein Recht auf Privatsphäre haben.
Es ist nicht ein Muss, wird aber als kritisch angesehen, wenn das Kind keinen privaten Rückzugsort hat. Das muss auch dann nicht zwingend ein Zimmer im eigentlichen Sinne sein.
Wird allerdings darüber entschieden, ob ein Kind in deine Obhut gegeben wird, kann das ein Ausschlusskriterium sein.
Ein Zimmer mit einem Geschwisterkind teilen zu müssen ist völlig normal. Da leben einige Familien sogar noch beengter.
Solange das Kind sonst gut versorgt ist, ist das keine Gefährdung.
Dass sich 2 Geschwister ein Zimmer teilen ist normal und garnicht ungewöhnlich.