Jugendarbeitsschutzsgesetzt, Paragraph 9, müssen Azubis ab 5 Stunden Berufsschule freigestellt werden oder *mehr* als 5 Std?
Guten Tag,
die Frage steht oben, im Paragraphen steht zwar explizit "mehr", jedoch hätte ich gerne nochmal eine bestätigung, dass der Paragraph erst greift, wenn eben mindestens sechs Schulstunden erreicht wurden.
Wir haben dies aktuell als Thema in der (Berufs-)Schule, einpaar Aufgaben haben mich jedoch verwirrt da es so schien, als greife es sogar schon ab 5 Stunden.
Vielen Dank!
5 Antworten
So heisst es genau
- Einmal in der Woche die Freistellung für einen ganzen Berufsschultag, wenn dieser mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten beinhaltet; an diesem Tag erfolgt dann keine Rückkehr mehr in den Betrieb. Bei der Anrechnung dieses Berufsschultages auf die Ausbildungszeit wird die durchschnittliche tägliche Ausbildungszeit berücksichtigt.
- Bei einem weiteren Berufsschultag in der gleichen Woche erfolgt eine Freistellung für den Berufsschulunterricht unter Anrechnung der Berufsschulunterrichtszeit einschließlich der Pausen auf die Arbeitszeit. Hier kann eine Rückkehr in den Betrieb erforderlich werden.
Ich habe auch im Wechsel 1 bzw. 2 x Schule mit jeweils 6 Stunden. In der Woche, wo ich 2 x habe, konnte ich mir aussuchen, ob ich noch arbeiten will an einem Tag oder nicht. Habe dann nein gesagt. Muss allerdings die fehlenden Stunden rausholen in der anderen Woche.
Ich gehe davon aus, dass es bei dir auch jeweils 8 Stunden sind...
Also wird es wie bei mir sein. Entweder du musst einen Tag noch arbeiten, bis du deine Arbeitszeit an dem Tag zusammen hast (wobei ob es sich mit Fahrtweg lohnt?) Oder man gönnt dir den Tag auch frei und du musst die evtl. fehlenden Stunden rausholen
Hast Du mal im Gesetz nachgelesen ?
Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung. 😉
und so steht es im Gesetz ...
an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche,
Zur Klarstellung (für Dich): 5 Stunden sind nicht mehr als 5 Stunden
Im Gesetzestext steht nichts von Stunden.
Da heißt es: an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche.
Also darf man nach 5 Unterrichtsstunden noch arbeiten. Falls man noch vor Feierabend in der Firma ist.
Hallo,
also bei uns ist es so, dass wir nach der Berufsschule frei haben, wenn der Schultag 6 Stunden hat. Sobald eine Stunde ausfällt muss ich in den Betrieb.
Liebe Grüße
Gilt ab mehr als 5 Unterrichtsstunden. Also bei 5 Stunden kann es sein, dass du danach noch zur Arbeit musst.
Also ich habe einmal die Woche und zweimal die Woche im Wechsel Schule. In dieser Woche wo ich zweimal Schule habe, habe ich aber beide Male 8std. (Je 45min) von 7:45 bis 14:30. Jetzt ist die Frage ob trotzdem beide Tage als vollen Arbeitstag angerechnet werden.
Denn wenn das so ist, dann wären das ja Überstunden wenn ich an einen der Tage zum Betrieb muss