Jugendamt reicht für die weitere Bearbeitung, vertraulich gegebene Informationen an das Gericht , darf das sein?

1 Antwort

Ich denke das ALLES was relevant für das Kindeswohl erscheint auch genutzt werden darf und auch sollte.

Wenn das Juamt diese Nachrichten als relevant und wichtig erachtet, wieso sollte da Datenschutz greifen? Es geht ums Kind, nicht um Streit zwischen den Erwachsenen.

Und scheinbar werden das ja Nachrichten gewesen sein, die wichtig waren..


Adolflui1611 
Beitragsersteller
 26.05.2024, 22:24

Das Jugendamt hat hier aus unserer Sicht grob fahrlässig gehandelt. Vertrauliche Informationen, heißen vertrauliche Informationen, weil es welche sind. Beispielsweise bei der Vergütung wird seitens des Jugendamt seit Monaten wegen Datenschutz geprüft und geprüft. Aus meiner Sicht ist das Amt einfach nicht richtig in der Lage. Das Kind ist wie gesagt zum vierten Mal in Obhut genommen worden, was ist denn da falsch gelaufen?

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