Jugendamt reicht für die weitere Bearbeitung, vertraulich gegebene Informationen an das Gericht , darf das sein?
Vor einigen Monaten kam es durch das Jugendamt zu einer mittlerweile vierten ION unserer Enkeltochter, wir sind bereits abgeprüft als Pflegeeltern, da die Tochter meiner Frau stark drogenabhängig ist. Wir haben durch das Jugendamt die Aufnahme in unseren Haushalt übernommen und haben dem Jugendamt, welches offensichtlich etwas überarbeitet scheint zum Teil vertrauliches WhatsApp Material zukommen lassen, damit die Mitarbeiter unsere Nicht- Koexistenz erkennen können. Das Jugendamt hat aber nun diese Information an die entsprechenden Behörden beim Amtsgericht weitergeleitet ohne uns darüber zu informieren. Resultat ist, das Gericht heftet bei der Anklage zur Entziehung der elterlichen Sorge, eben genau diese vertraulichen Daten dran und übersendet dies der beklagten, also der Mutter . Darauf bricht ein totaler Streit los und das Leidtragende Kind wird ebenfalls in Kenntnis gesetzt, so das wie sich jeder vorstellen kann, eine pädagogische Arbeit mit unserer Enkeltochter vollkommen unmöglich macht. Ich möchte noch dazu betonen, die kleine Maus ist vor 2,5 Jahren von uns weggenommen worden und sollte nun wieder zu uns kommen, insgesamt das vierte Mal. Das Mädchen ist 13
1 Antwort
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Ich denke das ALLES was relevant für das Kindeswohl erscheint auch genutzt werden darf und auch sollte.
Wenn das Juamt diese Nachrichten als relevant und wichtig erachtet, wieso sollte da Datenschutz greifen? Es geht ums Kind, nicht um Streit zwischen den Erwachsenen.
Und scheinbar werden das ja Nachrichten gewesen sein, die wichtig waren..
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das Jugendamt hat hier aus unserer Sicht grob fahrlässig gehandelt. Vertrauliche Informationen, heißen vertrauliche Informationen, weil es welche sind. Beispielsweise bei der Vergütung wird seitens des Jugendamt seit Monaten wegen Datenschutz geprüft und geprüft. Aus meiner Sicht ist das Amt einfach nicht richtig in der Lage. Das Kind ist wie gesagt zum vierten Mal in Obhut genommen worden, was ist denn da falsch gelaufen?