Jugendamt?

4 Antworten

Falls du in der Ausbildung bist hast du Schulpflicht. Du kannst auch nicht zur Schule während der Ausbildung und nur bei den Arbeiten/Tests kommen. Würde ich aber nicht empfehlen. Falls noch zuhause wohnst haben die Eltern das letzte Wort.

je nachdem in welchem Bundesland du lebst kann es sein, dass du bis zum Ende des Schuljahres in dem du 18 geworden bist schulpflichtig bist. Darüber hinaus kann dir weder das Jugendamt noch der Staat etwas vorschreiben. Eine solide Schulausbildung ist allerdings die Grundlage für die meisten beruflichen Karieren.

Sofern du dich selbst versorgen kannst und keine staatlichen Leistungen brauchst, nö.

Das stimmt, solange du deine Schulpflicht erfüllt hast. Allerdings erscheint mir das doch wohl nötig