Warum stellt Jobcenter Zahlung ein?

4 Antworten

Deine Vergütung für September bekommst Du rückwirkend für September noch im September aufs Konto und die zählt nach dem Zuflussprinzip in diesem Monat als anrechenbares Einkommen.

Wie alt bist Du denn, wie viele Kinder und wie alt, was außer Kindergeld bekommst Du für die Kinder, was muss an Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom gezahlt werden, was hast Du bisher vom Jobcenter im Monat erhalten und was bekommst Du laut Azubivertrag an Bruttovergütung ?

Selbst wenn Du jetzt umgehend einen schriftlichen formlosen Antrag auf ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung stellen würdest, wirst Du bei vorläufiger Einstellung der Leistungen keine pünktlich spätestens am Freitag auf dem Konto haben, denn in den paar Tagen ist das nicht geklärt.

Bitte Deine Chefin um eine Fotokopie des Ausbildungsvertrages bzw. um irgendeine Bestätigung des Ausbildungsverhältnisses und reiche das ein.

Während einer Ausbildung erhält man eine Vergütung und noch kein Gehalt :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

"Weil im Monat der Arbeitsaufnahme kein Bürgergeld bezahlt wird, aber das Gehalt erst am Ende des Monats auf dem Konto ist, kann übergangsweise ein Darlehen beim Jobcenter beantragt werden. Mit dieser Zahlung kann dann der Monat überbrückt werden. Die Rückzahlung beginnt dann im Folgemonat."

Ja, natürlich ist das rechtens. Du bekommst ja Ende September das Geld für September. Jetzt würdest du vom Jobcenter im Vorraus das Geld für September bekommen. Ergo hättest du eine Doppelzahlung.

Wie du über die Runden kommst, musst du selbst herausfinden.