Jobcenter Rückzahlung?

2 Antworten

Der Eingang des Arbeitsentgeltes im Oktober wird rückwirkend auf das für Oktober gezahlte Bürgergeld angerechnet, wodurch eine Rückforderung entsteht.

Es kann aber auch sein, daß für Oktober kein Bürgergeld mehr gezahlt wird, wodurch sich das Problem erledigt hätte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Nach dem Zuflussprinzip musst Du dann für den Monat September nichts ans Jobcenter erstatten, wenn dein Lohn erst im Oktober auf dem Konto eingeht.

Für den Monat September stünde dir dann ja auch nur anteilig Lohn zu, der muss dann ja erst einmal um Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll bereinigt werden.

Wenn dieses anteilige bereinigte Nettoeinkommen was dann im Oktober aufs Konto kommt unter deinem Bedarf liegt, stünde dir vom Jobcenter wenn auch ggf.im nachhinein noch eine entsprechende Aufstockung für den Oktober zu.