Jobcenter hat Titel gegen den Kindsvater, kann ich ihn anzeigen wenn nachweislich 600€ Unterhalt mir abgezogen werden vom BürGe und ich deshalb …?

4 Antworten

Zunächst ist fraglich, was das Jobcenter tatsächlich hat.

Ein Unterhaltstitel ist ohne vorherige Vaterschaftsanerkennung bzw. -feststellung nicht möglich, da man grundsätzlich rechtlich verwandt sein muss, um unterhaltspflichtig zu (Paragraph 1601 BGB). Da aber die Vaterschaft noch nicht besteht, ist auch keine rechtliche Verwandtschaft vorhanden.

Es ist zwar möglich im Rahmen des vereinfachten Verfahrens einen Unterhaltstitel zu erlangen, wo die Nachweisgabe beschränkst ist und die Erklärungen entscheidend sind, das geht aber nur bis zu 120 % (Paragraph 249 Abs. 1 FamFG), was nicht den 600 Euro in der ersten Altersstufe (wovon ich ausgehe) entspräche.

Es gibt zwar den Straftatbestand der Verletzung der Unterhaltspflicht nach Paragraph 170 StGB, aber auch hier scheitert es zunächst an der grundsätzlichen Unterhaltspflicht.

Die Aussage, dass kein Unterhaltsvorschussanspruch aufgrund anstehenden Heirat besteht, ist nicht korrekt. Zwar ist der Anspruch beim Familienstand verheiratet des Elternteuls, bei dem das Kind lebt, ausgeschlossen (Paragraph 1 Abs. 1 UVG), aber bis einschließlich der Tag der Eheschließung bestünde dann noch Anspruch. Auch ist das einfache verpartnert sein, solange es keine eingetragene Lebenspartnerschaft ist, kein Hinderungsgrund.

Beim Unterhaltsvorschuss kann man also immer noch einen Antrag stellen, da dieser auch rückwirkend auf den Ersten des Monats wirkt, in dem er schriftlich bei der Behörde eingegangen ist (bei besonderen Voraussetzungen sogar einen weiteren Monat) nach Paragraph 4 UVG. Wenn bereits ein Antrag gestellt wurde, der aufgrund "nahender" Eheschließung abgelehnt wurde, kann man nach Paragraph 44 SGB X Rücknahme wünschen. Soweit die Frist noch nicht abgelaufen ist, ist auch der Widerspruch möglich.

Die Möglichkeit der Rücknahme und des Widerspruchs gilt auch für das Jobcenter, wenn dieses dem Kind Unterhalt anrechnen, welcher nicht fließt.

Es ist ein Hobby der Deutschen, immer gleich anzeigen und verklagen zu wollen :D

Wenn die Vaterschaft nicht mal erwiesen ist, kann kein Titel bestehen.

Zieht das Jobcenter aus Deiner Sicht unbegründet Geld ab, so wende Dich an einen Fachanwalt für Sozialrecht:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.
...kann ich ihn dann anzeigen wenn in meinem Kontoauszügen, meinem Bescheid und dem Titel ersichtlich ist das er der Unterhaltspflicht nicht nachkommt?

Nein, da das eine rein zivilrechtliche Angegenheit ist.

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Siloam640 
Beitragsersteller
 21.07.2024, 20:42

Und man kann doch Männer anzeigen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht??

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Siloam640 
Beitragsersteller
 21.07.2024, 20:40

Ich habe keine Adresse von ihm wie soll ich das dann machen? Er hat mir auch am Telefon angekündigt er wird nicht zahlen weil er ein P Konto hat und er dazu nicht in der Lage ist (dabei kann man von überall eine Bescheinigung kriegen wenn man Unterhaltspflichtig ist)

deshalb lebe ich mit meinen Kindern aktuell von 861€ im Monat. Anstatt 1.400€ (das ist eigentlich mein Bedarf) nur es werden ständig 600€ abgezogen obwohl das JC das weis und dennoch zahlen die auch nichts…

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Siloam640 
Beitragsersteller
 21.07.2024, 20:41
@Siloam640

Und er wird die Vaterschaft nicht anerkennen und ich soll meinen Freund „anpumpen“ gehen. Er könnte ja auch zahlen.

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Rasentraktor007  21.07.2024, 20:42
@Siloam640

Frag beim Jobcenter oder beim Einwohnermeldeamt nach seiner Adresse.

Bei Dir liegt ein berechtigter Anspruch vor, also wirst Du die auch bekommen.

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suumcuique5786  21.07.2024, 20:43
@Siloam640

die Vaterschaft kannst gerichtlich feststellen lassen und beim JA einen Unterhaltsvorschuss beantragen

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Siloam640 
Beitragsersteller
 21.07.2024, 20:44
@Siloam640

Vaterschaftsklage läuft seit 6 Monaten schon.

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suumcuique5786  21.07.2024, 20:49
@Siloam640

naja dann ist dein neuer lebensgefährte auch für den unterhalt mit zuständig - erstmal

alles weitere wirst du per anwalt und gericht klären müssen -wenn dein Ex aber tatsächlich zu wenig einkommen hat kannst du nur einen titel erwirken wirst ber tatsächlich keinen unterhalt bekommen

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Siloam640 
Beitragsersteller
 21.07.2024, 20:50
@suumcuique5786

Der verdient 2.500€, hat 13. Monatsgehalt, hat vorher auch gezahlt aber nur 3 Monate und hat die Zahlungen dann eingestellt. Er ist zahlungsfähig.

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suumcuique5786  21.07.2024, 20:52
@Siloam640

wenn er ein P-Konto hat, hat er zwangsläufig in irgendeiner form schulden. und damit ihm auch was zum leben bleibt schützt ihn das p-Konto. Normalerweise sollten aber Unterhaltszahlungen vor gehen was Schulden angeht - wie gesagt da kommst du nur mit einem Anwalt weiter

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Siloam640 
Beitragsersteller
 21.07.2024, 20:53
@suumcuique5786

Den Kredit hat er während der beziehung für einen Gaming pc aufgenommen…

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Siloam640 
Beitragsersteller
 21.07.2024, 20:54
@Siloam640

Aber scheinbar komme ich wirklich nur mit Anwalt da durch.. kann das JC denn nicht klagen wenn ich denen das sage obwohl die das eigentlich anhand der Kontoauszüge sehen müssten das ich keinen Unterhalt bekommen habe? Lg

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Jobcenter hat Titel gegen den Kindsvater, kann ich ihn anzeigen wenn nachweislich 600€ Unterhalt mir abgezogen werden vom BürGe und ich deshalb …?

Etwas wirr

  • zieht Dir das JobCenter Einkommen / Unterhalt ab, dann, weil Du es erhalten hast
  • hat das JobCenter einen Titel (warum auch immer) und ist Empfänger von 600 € Unterhalt, wird es Dir diesen Betrag mit Sicherheit nicht abziehen, denn dann hätte das JobCenter diesem Betrag ja