Jobcenter finanziert Ausbildung?

5 Antworten

Dazu müßte man in die Unterlagen schauen bzw. in die Vereinbarungen zwischen Jobcenter und Enkelin.

Das reine Nichtbestehen ist grundsätzlich kein Grund für eine Rückzahlung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Hilferechtlich wird eine ernsthafte Teilnahme und nicht ein Erfolg verlangt. Ein Einstehen oder eine Art von Bürgschaft wird weder verlangt noch erscheint sie sinnvoll. Damit erscheint die Schilderung als nicht korrekt.

Hallo Thomas53!

Ja, solche Verträge gibt es und dies würde ich niemals eingehen an Deiner Stelle.
Generell würde ich mich auf einseitige Verträge oder Verträge, die zu Lasten Deiner Enkelin gehen, niemals einlassen. Nichts ungeprüft vom Jobcenter unterzeichnen. Bestenfalls gar nichts unterschreiben.

Dieser § 34a GewO Schein ist doch nur die Einfachste aller einfachsten Prüfungen, damit Menschen ins Sicherheitsgewerbe vermittelt werden können. So werden Leute dann abgezockt und verschachert.

Online kann man dies auch machen bzw. sich vorbereiten und dann vor Ort die Prüfung bei der IHK ablegen. Das kostet oftmals "nur" 250-550 €.

Ich würde das, wenn es zwingend sein muss, Online machen, ein paar Hundert Euro investieren und das Jobcenter nicht mit einbinden. Vielleicht kannst Du der Enkelin die paar Hundert Euro geben?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja das stimmt, wenn sie nicht besteht muss sie daas zurückzahlen- aber sie kann ja bis zu dreimal wiederholen aber da muss sie das dann auch selber zahlen ich hatte meine sachkunde dreimal gemacht und 1 x selber bezahlt


Frag selbst das Jobcenter.

Prüfungen kann man widerholen. Ich denke eher wenn sie komplett abbricht.

Ist doch Schwachsinn so viel von einer Arbeitslosen Person zu verlangen.