Jobcenter Arbeitslosengeld?
Ich habe gekündigt, weil ich jeden Tag Kopfschmerzen hatte und mein Arzt hatte Vermutung auf Tumor. Doch Gott sei dank war es nicht so.
Ich war beim MRT und ich habe gekündigt wegen der Schmerzen. Momentan bekomme ich Bürgergeld und mir geht's besser. Das Jobcenter möchte Belege haben, dass ich Kopfschmerzen hatte ich muss aber sagen, ich habe Bürgergeld bekommen ohne dass ich den Grund genannt habe, warum ich gekündigt habe, also drei Monate Sperrzeit ist vorbei.
Ich habe Burger Geld bekommen. Zwei Monate später schickt das Jobcenter mir einen Brief, dass die Belege haben möchten vom Arzt und das habe ich auch und dass es kein Problem ist, das zu zeigen.
Was mir Sorgen macht: könnte das Bürgergeld dann versagt werden und ich dann obdachlos werden? Dabei habe ich geplant, im September etwas Neues anzufangen.
Eigentlich macht das für keinen Sinn, warum sollte ich kein Hartz IV bekommen, da die Sperrzeit vorbei ist und ich ohne genannten Grund Bürgergeld bekommen habe und jetzt mit Grund eine Sperre bekomme.
Ich denke es wird so sein dass ich wegen der drei Monate zu Unrecht eine Sperre Entschädigung bekomme. Was denkt ihr?
2 Antworten
Wenn Du schon eine Sperrzeit nach Paragraf 159 SGB - lll über 12 Wochen deines ALG - 1 von der Agentur für Arbeit erhalten hast, kann bei Bürgergeld vom Jobcenter für diesen Zeitraum max.eine Sanktion von 30 % über 3 Monate vom Regelbedarf für den Lebensunterhalt erfolgen.
Das dann unter Umständen auch im nachhinein, wenn Du für deine Eigenkündigung keinen wichtigen Grund hattest, wenn doch, ist dieser entsprechend nachzuweisen bzw.glaubhaft zu machen.
Wird der Grund nicht anerkannt, solltest Du zunächst in Widerspruch gehen und das ganze prüfen lassen, hätte auch bei der Sperrzeit des ALG - 1 erfolgen sollen.
Beim Bürgergeld würde also max.eine Sanktion von 30 % des Regelbedarfs für den Lebensunterhalt drohen, bei einem Single oder alleinerziehenden wären das derzeit von 563 Euro max.um die 168,90 Euro über max. 3 Monate, die Warmmiete ist von der Sanktion nicht betroffen.
Arbeitslosengeld hätte Vorrang vor Bürgergeld.
Die Dokumente wirst Du einreichen müssen.
Über eine Sanktion angesichts der Eigenkündigung wird danach entschieden.
Eine zweite Sperrzeit darf nicht verhängt werden.
Gegen die erste kannst Du Widerpruch einlegen, was ich in Deinem Fall auch tun würde.
Es wurde doch schon entschieden dass ich drei Monate Sperre habe und damit bin ich ja zufrieden nur was ich mir jetzt Sorgen mache wenn ich jetzt noch mal drei Monate Sperre bekomme was ich eigentlich richtig unlogisch finde