Jobcenter?

6 Antworten

Tun sie schon immer. Nach einer gewissen Zeit immer Kontoauszüge von ca 3 Monaten.

Nö, nur von den Leistungsempfängern, der Gleichberechtigung wegen von allen, damit die Leistungserschleicher keine Klagemöglichkeit haben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe gelernt, FOS, BW, studiert, Meister, TBW

Durchaus möglich. Zumindest musst du eine Vermögensauskunft abgeben.

Das ist seit 2005 so.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Ich muss bei jedem WBA die Kontoauszüge von einem Monat hinzufügen