Job warenverräumerin?
Hallo Leute. Mal eine Frage an euch. Wir wohnen seit 4 Jahren in einer dreieinhalb Zimmer wohnung. Bezahlen darauf selbst immer 317 Euro. Das jobcenter übernimmt nebenkosten von 330 Euro seit April 2024. Nun haben wir eine Kündigung vom Vermieter erhalten wegen Eigenbedarf. Nun haben wir eine Wohnung in Aussicht. Die aber drüber liegt 4 Zimmer u qm etwa bei 90 liegen. Da der Vermieter aber mit räumungsklage droht. Haben keine mietschulden oder dergleichen. Bezahlen immer pünktlich. Nun die Frage. Kann das oder wird das jobcenter miete in etwa etwas übernehmen? Da wir hier ja schon drauf zahlen. Die nebenkosten in der neuen Wohnung wären bei 150 Euro. Wir möchten eben einer räumungsklage entgehen obwohl wir mit anwältin schon wiederspruch erhoben haben. Aber Vermieter läßt sich nicht drauf ein. Bitte um bitte nette Antworten.
2 Antworten
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Auch bei einer Kündigung vom Vermieter durch Eigenbedarf berücksichtigt das Jobcenter nur die angemessene KDU - Kosten der Unterkunft = Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.
Es ist auch ein großer Unterschied, ob man bereits in einer unangemessenen Wohnung wohnt, oder ob man in eine neue Wohnung ziehen möchte oder muss.
Im ersten Fall muss das Jobcenter auch die unangemessene KDU - erst einmal berücksichtigen und bei Bedarf für eine Übergangszeit auch voll übernehmen.
Nach dieser Übergangsfrist bekommt man eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung und danach gibt es nur noch die angemessene KDU - gezahlt bzw.diese würde dann nur noch bei der Berechnung des Bedarfs berücksichtigt und man müsste den Differenzbetrag dann selber zuzahlen.
Wenn man aber in eine neue Wohnung ziehen will oder muss, sollte man das vorher mit dem Jobcenter klären, wenn es keine finanziellen Nachteile geben soll und da muss die KDU - angemessen sein.
Ihr könnt natürlich auch ohne vorherige Antragstellung und Bewilligung in eine neue Wohnung ziehen, aber dann würde innerhalb des Zuständigkeitsbereichs eures Jobcenters nur die bisher anerkannte KDU - berücksichtigt, wenn die neue höher als die alte wäre.
Finanzielle Unterstützung für den Umzug und ein zinsloses Darlehen für die Kaution der neuen Wohnung würde es ohne vorherige Antragstellung und Bewilligung im Regelfall auch nicht geben.
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Das hat aber dann nichts mit einem Umzug und einer neuen angemessenen KDU - zu tun.
Nach dem Umzug muss die KDU - wie jetzt auch schon angemessen nach dem SGB - ll sein, sonst würde es vom Jobcenter selbst auf Antrag keine Bewilligung geben.
Auch nach dem Umzug wird das Jobcenter nicht mehr an KDU - anerkennen, als es bisher bewilligt bzw.anerkannt hat.
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Ja das wäre dann auch egal. Zahlen dann halt mehr drauf
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Das müsst ihr selber wissen, aber ohne vorherigen Antrag und Bewilligung vom Jobcenter gibt es keine finanzielle Unterstützung für den Umzug und im Regelfall auch kein zinsloses Darlehen für die Kaution.
Auch könnte es ohne Bewilligung vom Jobcenter später zu Problemen kommen, sollte es zu einer BK - Nachzahlung kommen.
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Ich sagte doch wir haben den Antrag zugesendet. Logisch geben wir dem jobcenter bescheid
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Das Bescheid geben hat aber nichts mit einem Antrag und Bewilligung der Kostenübernahme für die neue KDU - zu tun.
Wenn die neue KDU - auch nicht angemessen ist, wird es selbst bei Antragstellung keine Bewilligung vom Jobcenter geben.
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Wir haben noch nie eine Senkung der Kosten bekommen seither
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Bezahlen jetzt schon 277 Euro selbst drauf auf die jetzige Wohnung
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Zuständigkeitsbereich ist derselbe. Wir haben das jobcenter informiert. Wir würden nicht ohne eine Zustimmung usw umziehen. Aber es ist eben schwierig . Wegen Eigenbedarf u inso
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Es gibt keine bezahlbare Wohnungen der wohnungsmarkt ist angespannt eh. Und da wur inso laufen haben beide wird es noch schwieriger
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Jobcenter erstatten Mieten grundsätzlich nur, wenn sie angemessen sind.
Falls die Wohnung zu teuer ist, müßt Ihr weitersuchen.
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Bei eigenbedarf kündigung müsste es gehen. Sie übernehmen ja jetzt schon mehr
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Die Kündigungsart spielt keine Rolle.
Sie übernehmen ja jetzt schon mehr
Hat nichts damit zu tun.
Zu teure Mieten werden nur in Härtefällen, wie z.B. drohende Obdachlosigkeit, erstattet.
Zahlen seither den Differenz Betrag selbst von 277 euro