Job bei GoStudent+Minijob?

1 Antwort

Du musst schon jetzt deine Nachhilfetätigkeit mindestens dem Finanzamt angezeigt haben. Solltest du das noch nicht gemacht haben, schleunigst nachholen. Eigtl. musst du auch mindestens Einnahme-Überschuss-Rechnungen abgeben.

Steuern zahlen musst du dann, wenn du über dem Grundfreibetrag mit deinem gesamten Einkommen landest.

Minijob hat damit nix zu tun. Das wird separat betrachtet. Für die sozialversicherungsrechtlichen Geringfügigkeitsgrenzen werden nur die Einkünfte aus Minijobs zusammengerechnet, andere EInkunftsquellen bleiben außen vor.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im Studium zum Dipl.-Finanzwirt: deshalb auch ohne Gewähr!