Jacken im Klassenzimmer?

7 Antworten

Ja klar, ihr Gehalt als Lehrerin ist so gering, dass sie auf jede zusÀtzliche Einnahme angewiesen ist!


loveyou1932 
Beitragsersteller
 06.03.2017, 18:16

😂😂😂

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Nein, dafĂŒr gibt es keine Rechtsgrundlage.

Weder fĂŒr das Jackenverbot, noch fĂŒr die "Geldstrafen".

Warum ignoriert ihr das alles nicht einfach?

Gruß, earnest


loveyou1932 
Beitragsersteller
 06.03.2017, 18:19

ja ich und meine Freundin stopfen die jacken einfach in den Schrank😂

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Nein, das darf sie natĂŒrlich nicht, und das ist auch lĂ€cherlich. 

Hallo,

was soll sie schon großartig anstellen, wenn man das Geld nicht bezahlt?

Wer bekommt denn das eingesammelte Geld?

Ich wĂŒrde daheim einen HaftungserklĂ€rung verfassen den die Lehrerin unterschreiben soll, das sie im Fall von Diebstahl oder Verlust fĂŒr deine Jacke haftet.

Dem wird sie sicher nicht nachkommen, aber in der Regel hat dann so ein Unsinn auch ein Ende. Wenn die Schulleitung das so fordert, muss zwingend eine Haftung fĂŒr die Jacken bestehen.

Wenn diese nicht besteht, darf das nicht verlangt werden.

Verlange auch fĂŒr die 10 Cent eine Quittung und lass dir erklĂ€ren, welchem zweck das Geld zugefĂŒhrt wird bzw. wĂŒrde ich die Schulleitung schriftlich auffordern dazu Stellung zu nehmen.

Keine GesprĂ€che dazu! Denn mit einem Schrieb lĂ€ĂŸt sich mehr anfangen

LG


loveyou1932 
Beitragsersteller
 07.03.2017, 17:53

eigennĂŒtzige reise

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weelah  09.03.2017, 20:46
@loveyou1932

Oh, wenn die Lehrerin dieses Geld fĂŒr ihre eigenen Zwecke einsammelt und nicht etwas dem Schulverein zukommen lĂ€sst, bewegt sie sich auf sehr dĂŒnnem Eis.

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loveyou1932 
Beitragsersteller
 06.03.2017, 18:19

das eingesammelten Geld will sie fĂŒr eine Reise verwenden😂

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weelah  06.03.2017, 18:22
@loveyou1932

Eine eigennĂŒtzige Reise oder fĂŒr die Allgemeinheit?

Denoch sind Geldstrafen, welche von Lehrern verhÀngt werden schulrechtlich nicht statthaft.

Es entsteht kein monetÀrer Schaden, den es zu begleichen gilt.

NÀhere Auskunft dazu erteilt auch das zustÀndige Schulamt, sollte diese sich uneinsichtig zeigen.

LG

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Nein, je nach Bundesland ist zwar das Schulgesetz unterschiedlich, aber Geldstrafen darf sie sicherlich in keinem verhĂ€ngen. Bspw. in MV werden in Paragraph 60 SchulG MV erzieherische Maßnahmen genannt, die aber auch verhĂ€ltnismĂ€ĂŸig sein mĂŒssen.