Jacken im Klassenzimmer?
Unsere englisch Lehrerin will von jedem, der die Jacke im Klassenzimmer hat und nicht drauĂen aufgehĂ€ngt hat 10cent. In der 10D hat sie schon 60cent eingesammelt. Darf sie so etwas ĂŒberhaupt?
7 Antworten
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Ja klar, ihr Gehalt als Lehrerin ist so gering, dass sie auf jede zusÀtzliche Einnahme angewiesen ist!
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
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Nein, dafĂŒr gibt es keine Rechtsgrundlage.
Weder fĂŒr das Jackenverbot, noch fĂŒr die "Geldstrafen".
Warum ignoriert ihr das alles nicht einfach?
GruĂ, earnest
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ja ich und meine Freundin stopfen die jacken einfach in den Schrankđ
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Nein, das darf sie natĂŒrlich nicht, und das ist auch lĂ€cherlich.
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Hallo,
was soll sie schon groĂartig anstellen, wenn man das Geld nicht bezahlt?
Wer bekommt denn das eingesammelte Geld?
Ich wĂŒrde daheim einen HaftungserklĂ€rung verfassen den die Lehrerin unterschreiben soll, das sie im Fall von Diebstahl oder Verlust fĂŒr deine Jacke haftet.
Dem wird sie sicher nicht nachkommen, aber in der Regel hat dann so ein Unsinn auch ein Ende. Wenn die Schulleitung das so fordert, muss zwingend eine Haftung fĂŒr die Jacken bestehen.
Wenn diese nicht besteht, darf das nicht verlangt werden.
Verlange auch fĂŒr die 10 Cent eine Quittung und lass dir erklĂ€ren, welchem zweck das Geld zugefĂŒhrt wird bzw. wĂŒrde ich die Schulleitung schriftlich auffordern dazu Stellung zu nehmen.
Keine GesprĂ€che dazu! Denn mit einem Schrieb lĂ€Ăt sich mehr anfangen
LG
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Oh, wenn die Lehrerin dieses Geld fĂŒr ihre eigenen Zwecke einsammelt und nicht etwas dem Schulverein zukommen lĂ€sst, bewegt sie sich auf sehr dĂŒnnem Eis.
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das eingesammelten Geld will sie fĂŒr eine Reise verwendenđ
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Eine eigennĂŒtzige Reise oder fĂŒr die Allgemeinheit?
Denoch sind Geldstrafen, welche von Lehrern verhÀngt werden schulrechtlich nicht statthaft.
Es entsteht kein monetÀrer Schaden, den es zu begleichen gilt.
NÀhere Auskunft dazu erteilt auch das zustÀndige Schulamt, sollte diese sich uneinsichtig zeigen.
LG
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Nein, je nach Bundesland ist zwar das Schulgesetz unterschiedlich, aber Geldstrafen darf sie sicherlich in keinem verhĂ€ngen. Bspw. in MV werden in Paragraph 60 SchulG MV erzieherische MaĂnahmen genannt, die aber auch verhĂ€ltnismĂ€Ăig sein mĂŒssen.
eigennĂŒtzige reise