Ist zurückschlagen strafbar?

5 Antworten

Kann man pauschal nicht sagen. Es wird immer im Einzelfall beurteilt, ob es verhältnismäßig war, oder nicht.


ThisIsJustMeDE  12.07.2024, 10:41

nein es wird geprüft ob es Erforderlich war. Verhältnismäßigkeit ist in der Notwehr nicht zu prüfen.

Und BITTE BITTE BITTE tue dir und uns allen den gefallen dich zu informieren bevor du das jetzt zu diskutieren versuchst.

PS: Grundsätzlich ist zurückschlagen aber eher etwas das nach dem Angriff erfolgt. Ist der Angriff abgeschlossen ist es aber keine Notwehr mehr.

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Guten Abend!

Hier kommt es auf den konkreten Einzelfall, beziehungsweise die konkrete Kampflage an. Es liegt eine Körperverletzung nach § 223 Abs. 1 StGB Ihrerseits vor. Diese könnte jedoch durch Notwehr nach § 32 StGB gerechtfertigt sein:

Grundsätzlich muss der Angriff gegenwärtig und rechtswidrig sein. Gegenwärtigkeit liegt dann vor, wenn der Angriff kurz bevorsteht, bereits begonnen hat oder noch fortdauert. Rechtswidrig ist der Angriff, wenn er gegen die Rechtsordnung verstößt. Zweiteres ist kein Problem, denn ein Schlag gegen einen anderen stellt eine Körperverletzung nach § 223 StGB dar. Sollte kein weiterer Schlag mehr vom anderen folgen, wäre der Angriff nicht mehr gegenwärtig. Er wäre zu Ende, die Tat mithin rechtswidrig. Die Körperverletzung sieht eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe vor.

Falls der Angreifer anknüpfend an die Ersthandlung weiter auf sie einschlägt oder es versucht, dauert der Angriff noch fort, ist mithin gegenwärtig. Ihr Rückschlag wäre dann durchaus im Rahmen der Notwehr geeignet und erforderlich, und somit gerechtfertigt.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Du müsstest vorerst damit rechnen müssen, dass ersteinmal auch ein Verfahren gegen dich läuft, bis über die Notwehr geurteilt wird.

Zurueckschlagen ist immer strafbar, sich verteidigen jedoch nicht.

Welche Handlungen eine angegriffene Person tatsächlich setzen darf, ist im § 3 des Strafgesetzbuches (StGB) verankert. § 3 (1) StGB lautet:

(1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, dass dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.

Als Opfer hast du somit kein uneingeschränktes Verteidigungsrecht!!!

Du darfst dich nicht mit einem gefährlicheren Angriff wehren, als der, mit dem du selber angegriffen wurdest. Wenn dich z.B. jemand am Handgelenk packt, darfst du dem Gegenüber nicht ins Gesicht schlagen.

Der Angriff muss noch im Gang sein (z.B. der Angreifer sticht bereits mit dem Messer zu) oder unmittelbar drohen (z.B. der Angreifer hat zuerst mit Worten gedroht und zieht nun sein Messer). Wenn dir jemand eine Ohrfeige verpasst und davon rennt, handelt es sich NICHT um Notwehr, und du darfst dieser Person nicht nachrennen, um eine Ohrfeige zurückzugeben.

Es muss sich um einen Angriff auf ein notwehrfähiges Rechtsgut handeln. Dazu zählen Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen. Notwehr gegen einen Angriff gegen die Ehre ist also NICHT erlaubt.

https://www.feel-ok.at/de_AT/jugendliche/themen/gewalt/start/faq/faq/zurueck_schlagen.cfm


Bergfex49  11.07.2024, 20:21

hmm, ich vermute mal, Du schreibst von österreichischem Recht. Das passt aber nicht für D.

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herja  11.07.2024, 23:36
@Bergfex49

Ja, stimmt, aber wesentliche Unterschiede gibt es nicht.

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