Ist von zuhause weglaufen eine Straftat? (Keine Angst ich tue das nicht interessiert mich nur)?

5 Antworten

Du darfst wenn du über 18 "abhauen".

Ab 16 darfst mit bestimmen wo du lebst, das heißt du hast ein Mitbestimmungsrecht wo du leben willst da darf die Polizei dich auch nicht mitnehmen wenn du sagst du willst nicht.

Und eigentlich bist du nur obdachlos wenn du keine bleibe hast aber dafür gibt's ja Freunde und Bekannte.

Lg


Caila  23.09.2024, 13:03

Die Polizei wird eine Minderjährige Person nicht auf der Straße lassen , nur weil sie schon 16 ist.
Abgesehen davon hat man bereits ab 14 ein Mitspracherecht wo man leben möchte.
So lange man aber keine 18 ist bestimmen die Leute welche das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben. Und das sind in der Regel die Eltern.

Nein, aber wenn es keinen zwingenden Grund gibt, der dagegen spricht ist die Polizei verpflichtet dich zurück zu bringen, so lange du minderjährig bist.

Nein das ist keine Straftat, aber die Polizei wird dich, wenn sie dich aufgreift, nach Hause oder in eine Jugendeinrichtung bringen.

Wenn du obdachlos bist schläfst du auf der Straße. Am Straßenrand auf dem Boden. Auf der Parkbank. Irgendwo unter einer Brücke.
Und das bei Jedem Wetter. Natürlich bist du dort auch jeglicher Gefahr ausgesetzt. Leute die dich angreifen, ausrauben, vergewaltigen wollen. Das Leben auf der Straße ist hart.

Auf der Straße eben.

Straftat eher nicht trotzdem wird die Polizei nach dir suchen.

Straftat nicht, aber du/deine Eltern können für die Kosten der Rückführung zur Kasse gebeten werden.