Ist total betrunken wählen zu gehen legitim?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Verstehen kann man ihn ja, bei dem derzetigen Angebot.

Der Fokus schreibt dazu:

Betrunken wählen gehen ist möglich
Egal ob Kommunalwahl, Landtagswahl oder Bundestagswahl: Gewählt wird stets am Sonntag. Haben Sie am Samstag zu tief ins Glas geschaut oder kurz zuvor Alkohol getrunken, ist eine nüchterne Wahl kaum möglich.
Im Heimatland des Bieres ist das kein Problem. Es gibt keine Verpflichtung nüchtern an die Wahlurne zu treten. Ein Limit für den Alkoholpegel sowie eine definierte Promillegrenze gibt es nicht.
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https://praxistipps.focus.de/betrunken-waehlen-darf-man-das_96046

Panazee 
Beitragsersteller
 08.10.2023, 17:33

Danke für die Antwort. Genau das hat mich interessiert.

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isilang  08.10.2023, 17:40
@Panazee

Bitte gern. Im Link steht dann u. a. noch, dass der Wähler dann natürlich durch die Wahlleitung entfernt werden kann, wenn er sich daneben benimmt.

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Panazee 
Beitragsersteller
 08.10.2023, 17:46
@isilang
natürlich durch die Wahlleitung entfernt werden kann, wenn er sich daneben benimmt.

Das gilt ja für jeden, selbst wenn die Person 0,0 Promille hat. Mir ging es schon um Leute, die erkennbar schwer betrunken sind, aber sich nicht daneben benehmen.

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isilang  08.10.2023, 17:50
@Panazee

Ja, man darf vollgetankt wählen gehen. 😀

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isilang  16.10.2023, 01:31

Dankeschön für den 🌟

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Solange eine betrunkene Person keine Gefahr für sich und andere darstellt, kann sie machen was sie will.

Mir ist nicht bekannt, dass es beim Ausüben des Wahlrechts eine Promillegrenze gibt.

Es dürfte das Wahlprozedere auch ziemlich kompliziert machen jeden Wähler vor der Wahlkabine einem Alkoholtest zu unterziehen.

Völlig ausgeschlossen ist das bei Briefwählern.


Panazee 
Beitragsersteller
 08.10.2023, 17:37

Ich habe das jetzt auch nicht schlimm gefunden, das der schon etwas betrunken war.

Ich hatte nur das Kopfkino, dass einer total betrunken reintorkelt, sich am Tisch abstützen muss um nicht umzufallen, seinen Ausweis und die Wahlbenachrichtigung auf den Tisch knallt und nuschelt "Isch willll wääähln".

Da kam mir die Frage, ob das tatsächlich möglich wäre.

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Schnoofy  08.10.2023, 17:40
@Panazee

Solange die Person es noch aus eigener in die Wahlkabine schafft und fähig ist eine gültige Stimme abzugeben zählt die natürlich.

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Die Grenze wäre dann erreicht, wenn er den Wahlablauf stört, zu einer Gefahr für die ordnungsgemäße Wahl wird oder erkennbar nicht mehr in der Lage ist, ordentlich zu wählen. Dann kann man ihn abweisen und bedarfsweise der Polizei übergeben.

Wenn er nur lallt und etwas torkelt, kann er natürlich noch wählen.

Ich seh da kein Problem. Schlimmstenfalls ist die Stimme ungültig. Und wenn er was wählt was er später bereut ist das sein Problem