Ist sowas erlaubt Webseiten?

Kurzeilig007  18.07.2024, 14:39

Meinst du nur kostenloses Hosting oder auch mit kostenloser Domain/ subdomain? Kennst du da vielleicht einen Anbieter ? Lg ; )

MisterMaster3D 
Beitragsersteller
 18.07.2024, 15:58

So genau weiß ich das auch nicht.

4 Antworten

Gewerbe bzw. freiberufliche Tätigkeit anmelden und die entsprechenden Bedingungen für den Betrieb einer geschäftlich genutzten Webseite beachten.

Die Spenden kannst Du vergessen :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

MisterMaster3D 
Beitragsersteller
 18.07.2024, 12:11

Aber ist es trozdem erlaubt es so zumachen, gegen freiwillige spende. Ich will mich nicht mit den ganzen Bedigungen rumschlagen sowas Proffesionell zu machen. 18 bin ich halt auch noch nicht meine Eltern finden es ok, wenn ich es gegen Spende mache. Aber Gewerbe ist halt so eine Sache irgendwann vielleicht mal. Ich will es ja auch erst mal nur probieren.

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Agamemnon712  19.07.2024, 07:08
@MisterMaster3D

Soweit Du Geld für Deine Dienstleistung haben willst, kommst Du um eine Gewerbeanmeldung nicht herum.

Als Minderjähriger nur mit Einverständnis von Erziehungsberechtigten und ggf. Jugendamt/Familiengericht.

Die Spenden kannst Du vergessen :)
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Es gibt da einige Anbieter, die sich dafür eignen. Du brauchst ja nicht Aufwendiges. Squarespace.com oder wixx.com sollten da ganz passend sein.

Du könntest für die Spenden einen Patreon Account anlegen. Inwieweit man Spenden bei den Steuern angeben muss, weiß ich allerdings nicht.

Ja, das ist grundsätzlich erlaubt. Du kannst eine Webseite erstellen, auf der du deine Dienste beim Zusammenbau von PCs anbietest und Beratung über Discord anbietest. Es ist üblich, eine Kontakt-E-Mail für Anfragen und eventuell eine Möglichkeit für Spenden anzugeben, wenn du deine Dienste kostenlos anbietest.

Es ist wichtig, klar zu kommunizieren, dass die Spenden freiwillig sind und du deine Hilfe aus Freude an der Sache anbietest.


Mungukun  18.07.2024, 12:31

Ändert nichts daran, dass es eine anmeldepflichtige und steuerpflichtige gewerbliche Tätigkeit ist, wofür er unter 18 die Genehmigung des Familiengerichts benötigt.

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Agamemnon712  18.07.2024, 12:05
eine Möglichkeit für Spenden anzugeben, wenn du deine Dienste kostenlos anbietest.

Vorsicht mit solchen Tipps!

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MisterMaster3D 
Beitragsersteller
 18.07.2024, 12:05

Ja das hab ich auch so vor. Ich muss sie aber erst mal programmieren.

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Grundsätzlich erlaubt ist das.

Allerdings musst du für dein Vorhaben ein Gewerbe anmelden, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch übermitteln und auch alles versteuern.

18 bin ich halt auch noch nicht

Dann brauchst du dafür zusätzlich die Genehmigung des Familiengerichts, § 112 BGB.

Aber Gewerbe ist halt so eine Sache irgendwann vielleicht mal. Ich will es ja auch erst mal nur probieren.

Es gibt keine Probephase für ein Gewerbe. So etwas ist ab dem ersten Tätigwerden anzumelden ohne Wenn und Aber.

Machst du das ohne Gewerbe dann ist es nicht mehr legal.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

MisterMaster3D 
Beitragsersteller
 18.07.2024, 12:28

Echt auch wennn man das nur gegen freiwillige spende macht.

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Mungukun  18.07.2024, 12:28
@MisterMaster3D

Ja auch dann. Spenden sammeln ist immer gewerblich.

Einzige Ausnahme: Die Gemeinnützigkeit wurde vorab vom Finanzamt anerkannt. Dein Vorhaben hat nichts mit Gemeinnützigkeit zu tun.

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