ist man verpflichtet leichenfunde (erst recht, wenn sie vermutlich jahrhunderte alt sind) zu melden?

3 Antworten

§ 159
Anzeigepflicht bei Leichenfund und Verdacht auf unnatürlichen Tod
(1) Sind Anhaltspunkte dafür vorhanden, daß jemand eines nicht natürlichen Todes gestorben ist, oder wird der Leichnam eines Unbekannten gefunden, so sind die Polizei- und Gemeindebehörden zur sofortigen Anzeige an die Staatsanwaltschaft oder an das Amtsgericht verpflichtet.
(2) Zur Bestattung ist die schriftliche Genehmigung der Staatsanwaltschaft erforderlich.

https://dejure.org/gesetze/StPO/159.html


Englisch1231 
Beitragsersteller
 11.02.2022, 00:15

Also muss man es als Privatperson nicht melden. Danke.

Ich bin der Meinung, man muß !!

Es könnte sich ja um Mord handeln, welcher gar nicht so lange her ist.
Das klärt dann die Polizei.


Englisch1231 
Beitragsersteller
 10.02.2022, 17:25

es war in dem obigen fall auch mord

grisu2101  10.02.2022, 17:26
@Englisch1231

Polizei anrufen und melden. DIe schauen sich das an und ermitteln. Wenn es wirklich so lange her ist- na dann ist es halt so.

Offensichtlich ist es ja schon bekannt, sonst hättest du es ja nicht gehört - und da kommt natürlich der Kreisarchäologe vorbei, der ist nämlich verpflichtet und berechtigt, historische Funde auf Baustellen - gilt auch für Umbauten - zu untersuchen.

Ich habe mal für die Kreisarchäologie gearbeitet. Nach einen solchen Fund hätten wir uns natürlich die Finger abgeschleckt!