Ist man verpflichtet, eine Erbschein ertellen zu lassen, wenn man einen Bürgergeldasntrag stellt?
Meine Frau ist krankheitsbedingt aus dem ALG raus und muss Bürgergeld beantragen. Wir haben dazu schon über 50 Dokumente übermittelt und nun fehlen Weitere. Unter Anderem wurde ich aufgefordert, einen Erbschein meines kürzlich verstorbenen Vaters zu übermitteln. Rechtlich bin ich jedoch nicht verpflichtet, einen Erbschein zu beantragen, wenn das Erbe klar ist. Meine Mutter hat alles geerbt, da im Vorfeld ein Berliner Testament erstellt wurde. Kann das Jobcenter dennoch für den Bürgergeldantrag die Erstellung eines Erbscheins fordern?
4 Antworten
Deine Mutter sollte so etwas wie ein Eröffnungsprotokoll für das Testament haben. Das ersetzt zusammen mit einer Kopie des Testaments den Erbschein. Das reichst du dann beim Jobcenter ein.
ist mir schon klar - einen Erbschein braucht man nicht, wenn man ein Testatemt mit Eröffnungsprotokoll hat. Wenn du kein Eröffnungsprotokoll hast, hast du keinen Beweis, dass das Testament das letztgültige ist. Also kann deine Mutter mit dem Testament ohne Eröffnungsprotokoll eigentlich auch nichts anfangen. Außerdem ist sie verpflichtet, das Testament beim Nachlassgericht einzureichen und es eröffnen zu lassen.
https://www.testament-erben.de/testamentseroeffnung-beim-nachlassgericht.html
Wenn Deine Eltern ein Berliner Testament errichtet haben (wie Du mitteilst) kannst Du gar keinen Erbschein erhalten, bis ja nicht Erbe. Für die Geltendmachung Deines Pflichtteiles kannst Du auch keinen erhalten.
Meine Mutter hat alles geerbt, da im Vorfeld ein Berliner Testament erstellt wurde.
Darüber muss es doch Belege geben, die hin schicken. Sie müssen Dich natürlich nach möglichem Vermögen durchleuchten - und ohne Kooperation kein Geld.
Soweit ich weiß, seid ihr als Bedarfsgemeinschaft verpflichtet, alles Vermögen - dazu zählt auch der Pflichtteil, der dir nach dem Tod deines Vaters zusteht - offen zu legen.
Den Pflichtteil muss er nicht einfordern - das wäre auch blöd, denn dann erbt er später nichts mehr.
Doch muss er. Er kann nicht zu Lasten der Allgemeinheit auf das ihm zustehende Vermögen verzichten und statt dessen Leistungen kassieren.
Er verzichtet auf nichts. Bei einem Berliner Testament ist die Mutter eine befreite Vorerbin und der Sohn bekommt erstmal gar nichts, dafür erbt er später. Er kann nicht gezwungen werden, seinen Pflichtteil einzufordern, weil er damit 1. den Willen des Erblassers ignoriert, 2. seine Mutter ggfs. in finanzielle Schwierigkeiten bringt und 3. damit auf die Hälfte seines gesamten Erbteils verzichtet, denn nach dem Tod der Mutter bekommt er nämlich in dem Fall gar nichts mehr.
Es könnte nur sein, dass es im Testament eine Strafklausel gibt, die ihn dann auch auf den Pflichtteil beschränkt.
Könnte sein, ja. Aber dass er nichts von seiner Mutter erbt, stimmt eben nicht. Dann ist es eben ein Pflichtteil.
Das Berliner Testament wird üblicherweise genau aus dem Grund so aufgesetzt, damit die Kinder zunächst keine Ansprüche stellen. Daher wird für den Fall, dass jemand sein Pflichtteil fordert in der Regel genau diese Konsequenz drohen. Da wir nicht wissen, wie das Testament genau formuliert ist, ist es auch müßig, darüber zu spekulieren. Und es ist riskant, dem FS zu sagen, dass er sein Pflichtteil enfordern muss , wenn du die Konsequenzen nicht kennst.
Danke für die Antworten. Es existiert kein Eröffnungsprotokoll, lediglich ein handgeschriebenes Testament meines Vaters von Vater und Mutter unterschrieben. Mein Frage war, ob das Jobcenter erzwingen kann, dass ich einen Erbschein beantragen muss.