Ist man aufgrund dem BGB verpflichtet, im Dönerladen seiner Eltern mitzuhelfen?

2 Antworten

Jep.

Allerdings in klaren Grenzen.

in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise

Es darf also nicht über "übliche" Mitarbeit von Kindern hinaus gehen. Wenn z.B. das Kind regelmäßig fest in den Betriebsablauf eingeplant wird, gewissermaßen als reguläre Arbeitskraft, geht das meist über das "übliche" hinaus.

Ist immer eine Einzelfallabwägung.

Ja, wenn ihm eine angemessene Zeit für Schule, Freizeit, Schlafen u. a. bleibt.