Ist man als Azubi Arbeitslosenversichert?
Ich würde gern wissen ob ich Arbeitslosenversichert bin wenn ich eine Ausbildung anfange und dann gekündigt werde so das ich dann Bürgergeld bekomme bis ich eine neue gefunden habe?
5 Antworten
Ja, als Azubi zahlst du Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Das bedeutet, dass du nach mindestens 12 Monaten Anspruch auf ALG1 hast.
Die Kriterien für Bürgergeld sind allerdings andere und haben mit Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung nichts zu tun.
Ja, ist man. Siehste doch an den Beiträgen, die du zahlst.
Bürgergeld ist aber keine Versicherungsleistung. Das bekommt jeder.
Nun, wenn es jeder bekommt, sollte ich es da nicht auch bekommen.
Ich gehöre schließlich auch zu "Jeder".
Als Azubi müßtest du wohl auch Beiträge an die Arbeitslosenversicherung zahlen (wird automatischt abgezogen).
Wenn du lange genug eingezahlt hast, steht dir auch Arbeitslosengeld zu, erst danach würde Bürgergeld greifen.
Die Arbeitslosenversicherung hat nichts mit dem Bürgergeld zu tun.
Bürgergeld ist eine Grundsicherung die jeden Bedürftigen in D. zusteht.
Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung, und wenn du in der Lehre bist, dann schau mal auf deine Abrechnung dort steht das du in die ALG Versicherung einzahlst.
Als Azubi wirst Du bestimmt nicht gekündigt, Du willst doch eher den Beruf erlernen und klemmst Dich dahinter.
Bürgergeld ist noch nix für Dich.
Ich nicht. Habe da etwas falsch gemacht?