Ist „Lane Splitting“ auch im Stau auf der Autobahn erlaubt?
5 Antworten
Lane Splitting / Filtern ist in Deutschland gar nicht erlaubt. Weder auf Autobahnen noch Landstrassen, innerorts usw. usw.
Die Folgen davon muss also jeder fuer sich abschaetzen bevor er sich entscheidet dies zu tun.
https://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/verkehr/im-stau-ueberholen-mit-dem-motorrad-erlaubt
Direkt - also im Wortlaut - verboten ist Schall und Rauch, Fakt is: darfste nicht.
Servus,
in Deutschland ist das "Lane-Splitting" oder zu deutsch auch "Filtern" genannt nicht direkt verboten.
Allerdings verstößt man bei manchen Filtervorgängen gegen den §5 der StVO "Überholen".
Die Praxis zeigt allerdings dass solche Dinge von der Polizei selten bis gar nicht geahndet werden, solange das Filtern bei gemäßigter Geschwindigkeit und an geeigneten Stellen erfolgt.
Auch ich bin schon unzählige Male direkt an der Polizei vorbeigefahren während des Filterns, gab überhaupt keine Probleme.
Bikergrüße!
Nein, in Deutschland ist das grundsätzlich nicht erlaubt.
(Ich finde es persönlich aber ok. Stört mich nicht.)
Nein
auch für Motorradfahrer gilt die StVO
dazu gibt es auch eindeutige Urteile
https://verkehrslexikon.de/Texte/Krad6.php
OLG Düsseldorf v. 30.04.1990: Zu den Grundsätzen der Fahrstreifenbenutzung durch Motorräder
Haftung bei Unfall zwischen Überholer und durch eine Lücke EinfahrendemLandgericht Tübingen am 10. Dezember 2013 (AZ: 5 O 80/13)
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im Übrigen
https://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/verkehr/im-stau-ueberholen-mit-dem-motorrad-erlaubt
Überholen im Stau: Diese Strafen drohen MotorradfahrernDer Bußgeldkatalog legt recht genau fest, welche Sanktionen je nach Vergehen drohen. Die wohl häufigsten in der Übersicht:
- Überholen trotz Verbot: 70 Euro und ein Punkt in Flensburg (70/1)
- Überholen mit zu wenig Seitenabstand: 30/0
- Zum Überholen ausgeschert und Nachfolgende gefährdet: 80/1
- Überholen bei unklarer Verkehrslage: 100/1
- Überholen bei unklarer Verkehrslage mit Überholverbot: 150/1
- Überholen bei unklarer Verkehrslage mit Gefährdung: 250/2 und 1 Monat Fahrverbot.
Wieso auch? Auch wenn das viele machen, ist das überhaupt nicht erlaubt.
Den § würde ich gerne mal sehen, der Lanesplitting direkt verbietet.