Ist folgende Zusatzaufgabe über die Ferien zumutbar und rechtens?
Sachverhalt: Die 13-jährige Tochter einer Freundin (geht in die 3 u. kommt in die 4. Klasse Hauptschule) hat sich im vorigen Schuljahr sehr häufig daneben benommen: Frech gewesen, geraucht, Schule geschwänzt (10X in Summe) davon 3 Mal in den letzten 2 Schulwochen des Schuljahres 21/22. Deshalb muss sie über die Sommerferien (Berlin) (von 23.07.22-04.09.22) folgende Strafarbeit machen: (5X die Schulordnung a´8 Seiten mit der Hand abschreiben, alle 45 Deutschhausübungen nochmals schreiben ( 30 Seiten) und zusätzlich noch das ganze Biologiebuch (250 Seiten handgeschrieben)
Ist dies gesetzlich erlaubt? Was meint ihr dazu, ist die Strafe OK? Also ich hab mal dies durchgerechnet: 320/44= 7,27 Seiten pro Tag im Durchschnitt, wenn sie wirklich jeden Tag was macht, also schaffbar ist es. Doch ist dies OK, was meint ihr dazu? Sie hat ungefähr 2/3 bereits erledigt.
7 Stimmen
2 Antworten
Die Strafe geht gar nicht. Besonders das Biobuch abschreiben, finde ich absolut sinnfrei und auch im Umfang total unangemessen.
Hausarbeiten nacharbeiten lassen, finde ich tatsächlich irgendwie legitim. Besonders wenn in einem Fach vielleicht auch die Leistungen unter dem Schwänzen gelitten haben. Dann würde ich das aber auch weniger als Strafe einordnen. (auch wenn es sich für ein Kind sicher so anfühlt.
Das Abschreiben der Schulordnung finde ich ok, wenn sie dagegen verstoßen hat.
Nein, der Lehrer macht sich damit Strafbar. Am besten bei der Polizei fragen was man da machen kann.
Natürlich kann man das auch anzeigen, oder wieso nicht?
Man kann alles anzeigen, aber wo kein Straftatbestand ist, wird die Polizei nicht tätig werden. Das wird nicht mal aufgenommen.
Die Polizei hat damit nichts zu tun. Den Schulleiter kontaktieren und falls das nichts hilft, das Schulamt einschalten