Ist es wirklich so dass wenn man ohne Amateurfunk Lizenz funkt das "nur" eine Ordnungswiedrigkeit?

3 Antworten

Tatsächlich ist das so.

Amateurfunk basiert in Deutschland auf dem gesetz über den Amateurfunk https://www.gesetze-im-internet.de/afug_1997/index.html). Und dort sind Verstöße gegen dieses Gesetz nicht als Straftaten, sondern als Ordnungswidrigkeiten definiert (§9).

Dennoch kann man auch gemäß der anderen Telekommunikationsgesetzgebung (TKG etc) auch für eine Straftat verurteilt werden in diesem Zusammenhang. Maßgebend wird dabei wohl sein (bin kein Jurist), ob es einen Schaden gab (menschlich oder materiell) oder nicht.

Dennoch ist das Funken auf Amateurfunkfrequenzen unter Nutzung von Amateurfunkgeräten oder selbst gebauten Funkgeräten kein Kavaliersdelikt - mit einer Ausnahme:

Es handelt sich um einen Notfall, Unfall oder eine Katastrophe. Dann dürfen auch menschen ohne Amateurfunkgenehmigung solche Geräte nutzen und damit Funknachrichten übermitteln, solange keine anderen Kommunikationsmittel zur Verfügung stehen.

Dies ist aber in den jeweiligen Katastrophenschutzgesetzen der Bundesländer allgemein geregelt und nicht auf Amateurfunk bezogen.

ich möchte Dich aber eindringlich bitten, dies NICHT ZU TUEN! Denn Auch ordnungswidrigkeiten können sehr teuer werden. vor allem wenn der Funkstörungsmessdienst der Bundesnetzagentur mit dazu kommt. Dessen Einsatz ist recht tuer.

Woher ich das weiß:Hobby – Seit meinem 8. Lebensjahr habe ich Funkgeräte in der Hand!

Fragercool 
Beitragsersteller
 22.09.2021, 12:02

Danke für die Info sehr guter Beitrag

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das ist ein Vergehen und wird bestraft.Geräte werden beschlagnahmt

Nein. Es gibt frei nutzbare Frequenzen, wie z.B. den CB-Funk. Auch auf den Frequenzen des Betriebsfunkes darf ohne Amateurfunk-Lizenz gefunkt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Fragercool 
Beitragsersteller
 21.09.2021, 23:39

Und was wenn man ohne Lizenz auf dem Amateurbänder funkt. Ist dass dann eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat ?

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Traveller5712  22.09.2021, 08:25

Diese Antwort ist sachlich FALSCH!

Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkgesetz - AFuG 1997) - § 9 Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

  1. entgegen

a) § 3 Abs. 3 oder

b) § 5 Abs. 4 Nr. 2

eine Amateurfunkstelle betreibt oder

2. entgegen § 5 Abs. 5 Satz 2 eine Nachricht übermittelt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 Buchstabe b mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Regulierungsbehörde.

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ronnyarmin  22.09.2021, 11:20
@Traveller5712
Diese Antwort ist sachlich FALSCH!

Nö. Aus der Frage geht nicht hervor, dass er auf Amateurfunkfrequenzen funken will.

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ronnyarmin  22.09.2021, 11:38
@Traveller5712

Man kann nur auf das antworten, was da steht. Niemand kann wissen, was sich der Fragesteller beim Formulieren der Frage gedacht hat.

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Traveller5712  22.09.2021, 11:42
@ronnyarmin

Wenn man aber Ahnung hat vom Thema, dann kann man die Intension des Fragestellers erahnen, zumal ein Funkamateur genau weiss (im aktuellen Beispiel) was andere Leute von diesem Hobby wissen bzw nicht wissen und wie sie daher ihre Fragen stellen.

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ronnyarmin  22.09.2021, 15:24
@Traveller5712

Man weiß doch gar nicht, ob der Fragesteller nicht genau das fragen möchte, was er geschrieben hat.

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