Ist es verboten als Abiturientin eine Beziehung zu einem Lehrer der ehemaligen Schule zu haben?

9 Antworten

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Nein, das ist nicht verboten. Mein Politiklehrer ist damals mit einer seiner ehemaligen Schülerinnen zusammen gekommen, wichtig war nur, dass man ausschließen konnte, dass er sie zu Schulzeiten bevorzugt hat (LK, Noten ecc.). Bei den beiden war es kein Problem das nachzuweisen, haben geheiratet und schon Kinder bekommen. Wie gesagt, ist nur Vorsicht geboten wenn er z.B. einer deiner Abiprüfer war, denn das Abi kann ja aberkannt werden.. Ansonsten: Viel Erfolg und viel Spaß ;)


Escapist 
Beitragsersteller
 04.07.2011, 12:22

Danke!

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Leider nein. Leider sage ich deshalb, weil ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann, dass das Abhängigkeitsverhältnis, das vorher als Lehrer-Schüler bestanden hat, keine Einfluss darauf gehabt hätte. Und dann war das Vorgehen nicht professionell. Also nach der Schulzeit ist es erlaubt und bringt keine Probleme mehr. Leider kenne ich auch einen Lehramtstudenten, der nach seinem Praktikum plötzlich mit einer Schülerin aus der Praktikumsklasse zusammen kam. Der ist später leider auch Lehrer geworden. Die die machen was sie wollen, die kommen irgendwie immer durch....


IchWissen  04.07.2011, 12:55

Es geht hier aber nicht um Deine Vorstellungskraft, sondern um die Frage, ob es verboten ist oder nicht. Und verboten ist es mit Sicherheit nicht! Demnach hast Du mit "Leider nein" die Frage falsch beantwortet!

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guinan  04.07.2011, 21:19
@IchWissen

Ist es verboten- leider nein. Wo wiederspricht dies deiner Sichtweise dass es mit Sicherheit nicht verboten ist? Lies erstmal.

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Ontario  05.03.2018, 07:15

Wenn der Lehramststudent später mit einer Schülerin aus der ehem. Praktikumsklasse etwas anfängt, so ist das nicht strafbar. Warum sollte er deshalb nicht doch Lehrer werden können ? Anders sähe das aus, wenn er die Schülerin noch unterrichten würde.

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Nein. Wenn überhaupt ist es anderherum dem Lehrer verboten. Was bei Leher - Schüler in Betracht kommen kann ist sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen. Das kommt aber nur in Betracht, wenn die Schülerin noch unter 18 ist. Außerdem endet das Schutzbefohlenen Verhältnis normalerweise wenn die Schülerin die Schule wechselt.


Escapist 
Beitragsersteller
 04.07.2011, 12:32

Da besteht ja kein Problem. Bin 20.

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Du bist ja nicht mehr von ihm "abhängig" im Sinne von Lehrer - Schülerin Verhältnis.

Also steht einem wie auch immer gearteten Verhältnis nichts imWege.

Wieso sollte das verboten sein? Du bist offensichtlich volljähring und nicht mehr(?) an der Schule.....Du kannst befreundet sein mit wem du willst :)


Escapist 
Beitragsersteller
 04.07.2011, 12:07

Wie gesagt, es handelt sich nicht um eine freundschaftliche Beziehung. Es ist geht darüber hinaus und es könnte ja sein, dass er deswegen Stress bekäme ;)

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brand89  06.07.2011, 12:16
@Escapist

Upps, hab das "nicht" überlesen....ist aber trotzdem nicht verboten, kenne auch so einen fall.

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